Darüber hinaus haftet Österreich derzeit insgesamt für Finanzhilfen, die von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität finanziert werden, in Höhe von 4,2 Milliarden zusätzlich Zinsen in Höhe von 328 Millionen. Von diesen Gesamthaftungen wurden rund 400 Millionen zugunsten von Irland, 504 Millionen zugunsten von Portugal sowie 3,2 Milliarden zugunsten von Griechenland übernommen. Die restlichen, nicht zuordenbaren Haftungen entfallen auf Liquiditätsvorsorgen und Kassenreserven.
Portugal und Irland konnten durch diese Maßnahmen weitestgehend stabilisiert werden. (Abg. Strache: Frau Minister, bitte die Frage 2! Die Frage 2 haben Sie nicht beantwortet!)
Zu den Fragen 4 und 5: Nein. (Abg. Strache: Sie haben die Frage 2 ausgelassen!)
Zur Frage 6:
Die Troika, bestehend aus Vertretern des IWF, der EU-Kommission und der EZB, hat Berechnungen vorgelegt, dass eine Bedienung der Schulden durch Griechenland möglich ist.
Zur Frage 7:
Die Hilfsgelder für die spanischen Banken erhöhen die Staatsschuld Spaniens und dienen vor allem der Restrukturierung und Rekapitalisierung der Banken. Die Aussage ist in dieser Form nicht nachvollziehbar.
Zur Frage 8:
Ja, es wäre im Hinblick auf die Spanien-Hilfe sogar wünschenswert, wenn der ESM bereits eingerichtet wäre.
Zur Frage 9:
Der Text ist ausverhandelt. Es gibt keinen Grund, diesen Text abzuändern und die Beschlussfassung weiter hinauszögern.
Zur Frage 10:
Die Verwendung der Goldreserven obliegt der Entscheidung des Europäischen Systems der Zentralbanken. Staatsfinanzierung durch das ESZB ist durch den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgeschlossen.
Zur Frage 11:
Ich stehe dem Einsatz dieses Instruments grundsätzlich positiv gegenüber, weil damit die Möglichkeit geschaffen wird, mehr private Mittel für Projekte zu mobilisieren, als das bei traditioneller Kreditfinanzierung der Fall wäre.
Deshalb begrüße ich auch die nunmehr vom Rat und dem Europäischen Parlament beschlossene Pilotphase, die eine Evaluierung vorsieht. Die Evaluierung soll Erkenntnisse über Vor- und Nachteile von Project Bonds bringen und auch klären, wie diese vom Markt aufgenommen werden.
Zur Frage 12:
Derzeit liegen keine konkreten Vorschläge vor, über die abgestimmt werden könnte.
Zu den Fragen 13 und 14:
Dies ist eine Frage der verfassungsmäßigen Erfordernisse. Bei ESM und Fiskalpakt ist die Rechtslage klargestellt und kein Erfordernis gegeben. Zu Eurobonds liegt kein Vorschlag vor.
Zu den Fragen 15 und 16: Nein.
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