Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 143

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Zur Frage 17:

Die Europäische Zentralbank kann naturgemäß die Inflation nicht länderspezifisch steuern. Die Inflationsrate in Österreich ist jedenfalls derzeit unter dem langjährigen Durchschnitt.

Zur Frage 18: Nein.

Die aktuellen Probleme werden durch eine Reihe von Verfahren in der Union bear­beitet. Diese Verfahren wurden durch das Sixpack erst kürzlich verstärkt. Weitere Maß­nahmen zur engeren Koordinierung sind derzeit in beschlussfertiger Ausfertigung vor­handen, so zum Beispiel das Two Pack.

Zu den Fragen 19 und 20:

Das im Besitz der Oesterreichischen Nationalbank stehende und von ihr verwaltete Gold, ebenso die übrigen Währungsreserven der Oesterreichischen Nationalbank stel­len ausschließliches Eigentum der Oesterreichischen Nationalbank dar. Die Verwal­tung der Währungsreserven, einschließlich des Goldes, ist eine in den Bereich des eu­ropäischen Systems der Zentralbanken fallende und unter anderem auch dem Anwen­dungsbereich des Artikels 130 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union unterliegende Aufgabe der OeNB, die von der OeNB autonom, das heißt frei von allfälligen Weisungen anderer Stellen, wie etwa seitens des Finanzministeriums, aus­zuführen ist.

Weiters ist anzumerken, dass es keine spezifischen bundesgesetzlichen Regelungen betreffend die Form der Verwahrung, der Depotführung und der diesbezüglichen Kon­trollen der OeNB-Goldbestände gibt und dass die Bilanzierung der OeNB und damit auch die Erfassung und der Ausweis ihrer Goldbestände in Übereinstimmung mit dem Nationalbankgesetz im Einklang mit der Leitlinie der Europäischen Zentralbank über die Rechnungslegungsgrundsätze und das Berichtswesen im europäischen System der Zentralbanken zu erfolgen haben und auch erfolgen.

Zu Frage 21:

Die Bestellung von Mitgliedern durch die Bundesregierung hat ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Nationalbankgesetzes zu erfolgen. Ein entsprechender Minis­terratsvortrag ist noch nicht eingebracht worden.

Zu Frage 22:

Diese Einschätzung in Ihrer Frage habe ich entgegen Ihrer Frage nie getroffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Heiterkeit bei FPÖ und BZÖ. – Abg. Strache: Die Frage 2 haben Sie nicht beantwortet! – Abg. Grosz: Das sieht aber der Herr Monti anders!)

15.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von 25 Minuten zu.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


15.42.45

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Sie sind für mich noch immer Landsfrau und kein Landsmann. Das heißt aber, dass ich Ihre Arbeit selbstverständlich auch als Landsmann sehe, aber Sie ste­hen durchaus auch, wenn es sein muss, Ihren Mann, wie man des Öfteren ja bemerkt.

 


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