Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 175

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17.36.03Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir nehmen die Verhandlungen über den 3. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter List. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.36.08

Abgeordneter Kurt List (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen Minister! Herr Landes­verteidigungsminister! Hohes Haus! Zum Thema Deaktivierung von Schusswaffen: Die­ses Gesetz ist völlig unausgegoren und lückenhaft erstellt. Trotzdem wurde es von den Damen und Herren von Rot und Schwarz im Ausschuss kommentarlos abgesegnet und durchgewinkt. Auch unsere Forderung, die Forderung des BZÖ, die Beratungen zu vertagen, um weitere Informationen als Beurteilungsgrundlage zu erhalten, wurde rasch abgewürgt. Das bestätigt wieder, dass die Abgeordneten von SPÖ und ÖVP nur klägliche Vollzugsgehilfen ihrer Minister sind. (Beifall beim BZÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, hier wird mit allen Mitteln drübergefahren und bereits im Ansatz ein sinnvolles Gesetz verhindert. Deshalb werden wir den Rückverweisungs­antrag der Freiheitlichen unterstützen.

Geschätzte Damen und Herren, diese Novelle hat schwere Mängel. Die Novelle wider­spricht dem aktuellen Rechtszustand. Jetzt werden Besitzer von bereits ausgeschiede­nen und deaktivierten Waffen aus Bundesheerbestand kriminalisiert. Das ist eine Un­geheuerlichkeit! Diese gescheiterte Regierung belangt Personen mit überflüssigen Ver­waltungsstrafen. Es werden die Besitzer von längst unbrauchbar gemachten, nicht mehr einsatzbereiten Schusswaffen gestraft. Das ist mehr als peinlich von dieser Re­gierung. (Beifall beim BZÖ.)

Die Besitzer werden gestraft, wenn sie nicht innerhalb einer gewissen Frist diese ihre Waffen von Fachorganen kennzeichnen lassen. Allein diese Vorgangsweise im Gesetz ist völlig überzogen und muss gestrichen werden. Auch der zu erwartende zusätzliche Verwaltungsaufwand ist abzulehnen.

Geschätzte Damen und Herren, wir stellen fest: Für ein vernünftiges Gesetz fehlt auch das schwere Kriegsgerät wie Kanonen oder Panzer. Da liegt der Verdacht nahe, im Verteidigungsressort wurde gezielt auf die Mitnahme von schweren Waffen im Geset­zestext verzichtet. Damit besteht nämlich die Möglichkeit, das Bunkermuseum am Wur­zenpass von Ihrem Ressort aus, Herr Minister, nachhaltig zu bekämpfen, so wie es derzeit ausschaut.

Hier wird die Lage beim Streit um das Museum völlig falsch beurteilt. Im Zuge der Aus­schussdebatte haben wir vom BZÖ versucht, für diese Anlagen aus der Raumverteidi­gung eine optimale Lösung zu finden. Das Ziel ist: Diese Anlagen müssen für die Nachwelt erhalten bleiben. Diese Wehranlagen sollen als Mahnung für künftige Gene­rationen dienen, ein Relikt oder ein Symbol aus einer Zeit, in der das Leben in Freiheit in Europa noch nicht so selbstverständlich war.

Das öffentliche Interesse am Erhalt des Bunkermuseums ist jedenfalls vorhanden. Sie haben, Herr Bundesminister, im Ausschuss die volle Unterstützung für den Erhalt des Bunkermuseums im jetzigen Zustand zugesichert. Das BZÖ wird Sie beim Wort neh­men!

Von uns kommt ein klares Ja zum Bunkermuseum am Wurzenpass und die wieder­holte scharfe Ablehnung falscher Regeln zur Deaktivierung von Schusswaffen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Fichtenbauer.)

17.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Stauber. – Bitte.

 


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