natürlich schiefgegangen: Das Bundesheer war prompt vor Ort und ist gemeinsam mit diesen Veteranenverbänden durch Gniebing marschiert.
Ich möchte Ihnen da ein Bild aus 2010 geben (der Redner hält ein Bild in Richtung Bundesminister Mag. Darabos) und veranschaulichen, was sich da abspielt. Auf diesem Bild sind einerseits mehrere Bundesheersoldaten und auf der anderen Seite ein stolzer Ritterkreuz-Orden-Träger zu sehen. Als Historiker wissen Sie, was das Ritterkreuz ist. Das war ursprünglich der Orden, den Adolf Hitler selbst übergeben hat, später hat er das nicht mehr selbst getan, aber es war sozusagen der Orden von Adolf Hitler. So, die sind hier Seite an Seite.
Sie wissen auch, dass das aufgrund der bestehenden Rechtslage eigentlich nicht gedeckt ist. Ich nehme an, Sie kennen den Traditionserlass. Nach dem Traditionserlass sind derartige Insignien auf Bundesheerveranstaltungen verboten, und wenn es keine Bundesheerveranstaltungen sind, dann wissen Sie, dass das Bundesheer eigentlich nach dem Traditionserlass nicht auf Veranstaltungen von Veteranenverbänden der Wehrmacht auftreten darf. Trotzdem ist es 2010 passiert, es ist 2011 passiert, und es ist 2012 passiert.
Ich glaube, dass wir Handlungsbedarf haben, und ich gehe einmal grundsätzlich davon aus, dass wir durchaus einer Meinung sind, dass da eine scharfe Grenze gezogen werden soll. Das österreichische Bundesheer hat nichts mit der Traditionspflege der Wehrmacht zu tun.
Daher stellen wir folgenden Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, eine Verordnung zu erlassen und im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen, die es Wehrpflichtigen des Milizstandes sowie Wehrpflichtigen des Reservestandes verbietet, in Uniform an Veranstaltungen teilzunehmen, an welchen auch Vereine oder Verbände von Truppen oder Truppenteilen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht sowie anderer Organisationen von Staat beziehungsweise Partei der NS-Diktatur zwischen 1933 und 1945 teilnehmen.
Weiters soll in dieser Verordnung auch das Mitführen von Insignien des Bundesheeres an Veranstaltungen solcher Vereine oder Verbände, sowie das Mitführen von Insignien derartiger Vereine oder Verbände, deren Nachbildungen sowie andere Symbole der NS-Diktatur bei militärischen Feiern und Veranstaltungen des Bundesheeres untersagt werden.“
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Ich gehe noch einmal davon aus, dass das ein Grundkonsens ist. Wir haben nur ein Problem, und dem sollte man sich stellen, nämlich dass der Traditionserlass in seiner derzeitigen Ausformulierung als Rechtsgrundlage nicht taugt und überarbeitet gehört beziehungsweise auf der anderen Seite, dass eine klare Rechtslage mit dieser ganz spezifischen Verordnung auch das Rechtsbewusstsein bei den betroffenen Soldatinnen und Soldaten stärkt, dass es da eine klare Abgrenzung gibt.
Herr Verteidigungsminister, Ihr Pressesprecher Hirsch hat dann noch beweint, dass die Grünen da irgendwie politisches Kleingeld wechseln würden, indem man Sie ständig sekkiert, obwohl Sie das ohnehin ähnlich sehen. Es geht uns gar nicht um politisches Kleingeld, sondern wir wollen, dass Sie Ihrer Haltung auch eine klare Linie folgen lassen. Das ist der wesentliche Punkt. Und wenn Sie diese Haltung haben, dann heißt die Linie: Überarbeitung des Traditionserlasses und eine klare Rechtslage.
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