Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 186

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Dinge zu tun, nämlich Abzeichen zu tragen, die NS-Symbolen gleichen beziehungswei­se aus der NS-Zeit stammen.

Zweiter Punkt noch: Sicherheitsstrategie. Auch das wurde mir vorgeworfen. Entschuldi­gung, wir haben die Sicherheitsstrategie in der Regierung ausgearbeitet, wir haben sie in der Regierung einstimmig beschlossen, sie liegt im Parlament. Jetzt sind an und für sich Sie am Zug. Sie liegt nämlich seit über einem Jahr im Parlament, und es wäre schön, wenn wir die Sicherheitsstrategie zu einem Ende brächten, denn die jetzt gülti­ge Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2001 – wobei man darüber streiten kann, ob sie überhaupt gültig ist, weil es  (Zwischenruf des Abg. Klikovits.)  Das ist kein Koali­tionsbruch, denn das ist mit der ÖVP so beschlossen in der Regierung, und ich nehme an, dass Herr Dr. Spindelegger, der Parteiobmann der ÖVP, auch für Sie, Herr Abge­ordneter Klikovits, eine gewisse Bedeutung hat in der ÖVP und dass die Abgeordne­ten, die bei der Ausverhandlung dabei waren, und die Frau Innenministerin Mikl-Leit­ner, die das mitverhandelt hat, auch eine gewisse Rolle in der ÖVP spielen.

Insofern würde ich mich freuen, wenn das im Parlament endlich auch diskutiert und zu einem Ende geführt werden könnte, denn wir brauchen eine neue Sicherheitsstrategie, allein schon aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, vor allem auch aufgrund des Endes des Kalten Krieges, des Endes jeglicher „Vision“ – unter Anführungszei­chen –, dass es zu einer Schlacht im Marchfeld kommen kann. Es würde uns daher gut anstehen, diese Sicherheitsstrategie hier im Parlament nicht nur zu diskutieren, son­dern auch zu beschließen.

Jetzt aber zum eigentlichen Gesetzentwurf. Wir schaffen mit diesem Gesetz eine gesi­cherte Rechtsgrundlage für Schießveranstaltungen des Bundesheeres mit zivilen Part­nern – also Bürgerservice im besten Sinne –, wie zum Beispiel – und das ist eine Klien­tel, die durchaus auch von Ihrer Partei geschätzt wird – Schützenvereinen. Das ist ei­gentlich der Hintergrund dieses Gesetzentwurfes. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das ist nur die halbe Wahrheit!) Insofern verstehe ich die Kritik nicht ganz. Die Schießveranstal­tungen werden weiter auf Bundesheerschießplätzen mit Waffen des Bundesheeres un­ter Anleitung und Aufsicht von Organen des Bundesheeres durchgeführt werden. Und das ist gut so.

Zweiter Punkt: Ich bin auch der Meinung, es ist unbestreitbar – egal, ob man es für gut oder schlecht hält –, dass es ein privates Interesse am rechtmäßigen Erwerb und Be­sitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen und bestimmten Arten von Kriegsma­terial – im Fachbegriff sogenannte Small Arms oder Light Weapons – gibt. Mit diesem Gesetz machen wir klar, dass das Recht so ausgestattet ist, dass Rechtssicherheit be­steht, wenn man solche Waffen besitzt. (Beifall des Abg. Krist.)

Ich möchte dazusagen, dass schwere Waffen – dazu stehe ich zu 100 Prozent; ich komme dann noch zum Bunkermuseum – wie Kampfpanzer oder Geschütze davon strikt zu trennen sind. Für diesen Bereich werden auch in Zukunft internationale Nor­men zu gelten haben. Ich bin dagegen – wenn man Ihren Gedanken weiterspinnt, könnte es so sein; ich unterstelle es Ihnen persönlich nicht –, dass schweres Kriegs­material unkontrollierbar zugänglich wird und im schlimmsten Fall damit auch schweres Kriegsmaterial wie Panzer dazu benutzt werden könnte, durch die Gegend zu fahren. Das wollen wir doch alle nicht. Das ist weder im Sinne des Parlaments noch des Bür­gers. Deswegen haben wir uns auf diesen Bereich der Small Arms beschränkt, und da­zu stehe ich auch.

Wir schaffen damit Rechtssicherheit einerseits für Sammler und insgesamt für die ge­samte Bevölkerung. Ich bin überzeugt, dass diese Novelle, die wir heute mehrheitlich beschließen werden – so nehme ich zumindest an –, was mein Ressort betrifft, auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres erarbeitet, in den Bereichen


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