Dinge zu tun, nämlich Abzeichen zu tragen, die NS-Symbolen gleichen beziehungsweise aus der NS-Zeit stammen.
Zweiter Punkt noch: Sicherheitsstrategie. Auch das wurde mir vorgeworfen. Entschuldigung, wir haben die Sicherheitsstrategie in der Regierung ausgearbeitet, wir haben sie in der Regierung einstimmig beschlossen, sie liegt im Parlament. Jetzt sind an und für sich Sie am Zug. Sie liegt nämlich seit über einem Jahr im Parlament, und es wäre schön, wenn wir die Sicherheitsstrategie zu einem Ende brächten, denn die jetzt gültige Sicherheitsstrategie aus dem Jahr 2001 – wobei man darüber streiten kann, ob sie überhaupt gültig ist, weil es (Zwischenruf des Abg. Klikovits.) – Das ist kein Koalitionsbruch, denn das ist mit der ÖVP so beschlossen in der Regierung, und ich nehme an, dass Herr Dr. Spindelegger, der Parteiobmann der ÖVP, auch für Sie, Herr Abgeordneter Klikovits, eine gewisse Bedeutung hat in der ÖVP und dass die Abgeordneten, die bei der Ausverhandlung dabei waren, und die Frau Innenministerin Mikl-Leitner, die das mitverhandelt hat, auch eine gewisse Rolle in der ÖVP spielen.
Insofern würde ich mich freuen, wenn das im Parlament endlich auch diskutiert und zu einem Ende geführt werden könnte, denn wir brauchen eine neue Sicherheitsstrategie, allein schon aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen, vor allem auch aufgrund des Endes des Kalten Krieges, des Endes jeglicher „Vision“ – unter Anführungszeichen –, dass es zu einer Schlacht im Marchfeld kommen kann. Es würde uns daher gut anstehen, diese Sicherheitsstrategie hier im Parlament nicht nur zu diskutieren, sondern auch zu beschließen.
Jetzt aber zum eigentlichen Gesetzentwurf. Wir schaffen mit diesem Gesetz eine gesicherte Rechtsgrundlage für Schießveranstaltungen des Bundesheeres mit zivilen Partnern – also Bürgerservice im besten Sinne –, wie zum Beispiel – und das ist eine Klientel, die durchaus auch von Ihrer Partei geschätzt wird – Schützenvereinen. Das ist eigentlich der Hintergrund dieses Gesetzentwurfes. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das ist nur die halbe Wahrheit!) Insofern verstehe ich die Kritik nicht ganz. Die Schießveranstaltungen werden weiter auf Bundesheerschießplätzen mit Waffen des Bundesheeres unter Anleitung und Aufsicht von Organen des Bundesheeres durchgeführt werden. Und das ist gut so.
Zweiter Punkt: Ich bin auch der Meinung, es ist unbestreitbar – egal, ob man es für gut oder schlecht hält –, dass es ein privates Interesse am rechtmäßigen Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen und bestimmten Arten von Kriegsmaterial – im Fachbegriff sogenannte Small Arms oder Light Weapons – gibt. Mit diesem Gesetz machen wir klar, dass das Recht so ausgestattet ist, dass Rechtssicherheit besteht, wenn man solche Waffen besitzt. (Beifall des Abg. Krist.)
Ich möchte dazusagen, dass schwere Waffen – dazu stehe ich zu 100 Prozent; ich komme dann noch zum Bunkermuseum – wie Kampfpanzer oder Geschütze davon strikt zu trennen sind. Für diesen Bereich werden auch in Zukunft internationale Normen zu gelten haben. Ich bin dagegen – wenn man Ihren Gedanken weiterspinnt, könnte es so sein; ich unterstelle es Ihnen persönlich nicht –, dass schweres Kriegsmaterial unkontrollierbar zugänglich wird und im schlimmsten Fall damit auch schweres Kriegsmaterial wie Panzer dazu benutzt werden könnte, durch die Gegend zu fahren. Das wollen wir doch alle nicht. Das ist weder im Sinne des Parlaments noch des Bürgers. Deswegen haben wir uns auf diesen Bereich der Small Arms beschränkt, und dazu stehe ich auch.
Wir schaffen damit Rechtssicherheit einerseits für Sammler und insgesamt für die gesamte Bevölkerung. Ich bin überzeugt, dass diese Novelle, die wir heute mehrheitlich beschließen werden – so nehme ich zumindest an –, was mein Ressort betrifft, auch in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Inneres erarbeitet, in den Bereichen
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