Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll159. Sitzung / Seite 187

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Deaktivierung von Kriegsmaterial und Abhaltung von Schießveranstaltungen nunmehr jene Klarheit schafft, welche lange Zeit nicht im ausreichenden Maß bestanden hat. Deswegen bin ich stolz, dass es gelungen ist, das auch durch den Landesverteidi­gungsausschuss zu bringen und heute eine Beschlussfassung herbeizuführen.

Zum Bunkermuseum in Kärnten. Ja, Herr Abgeordneter List, ich stehe dazu, nur eines wird nicht passieren – das sage ich auch ganz offen in dem Haus –: Man wird mich nicht in den Amtsmissbrauch treiben. Ich muss mich an gesetzlichen Gegebenheiten orientieren, und es ist klar, dass dieses Bunkermuseum, das nahe Arnoldstein besteht, nicht mit dieser Novelle zu verknüpfen ist. Ich möchte die Gelegenheit heute auch dazu nutzen, hier ein paar grundsätzliche Missverständnisse aufzuklären.

Wir haben von meiner Seite her immer versucht, eine Lösung herbeizuführen. Diese Lösung wurde nicht von allen, auch nicht von den Proponenten, von den Aktivpropo­nenten in dieser Causa, sprich dem heute schon angesprochenen Oberst, wirklich an­gestrebt. Es geht um eine sachgerechte und rechtskonforme Lösung, und wir haben von meiner Seite her versucht, eine Ausnahmebewilligung herbeizuführen, indem wir eine andere Person als den Oberst Scherer mit der Führung dieses Museums betraut hätten, mit der Führung des Unterstützungsvereins, eine Person, die in diesem Unter­stützungsverein auch jetzt schon tätig ist. Das wurde vonseiten der Betreiber verwei­gert.

Ich bin an das Land Kärnten herangetreten, das ja dauernd in der Öffentlichkeit sagt, wie wichtig dieses Museum ist. Immerhin sind es 22 000 Besucher seit einigen Jahren, das heißt im Schnitt 35 Besucher pro Tag in diesem Museum. Trotzdem halte ich es für eine gute Idee, dieses Museum dort zu führen. Wir sind also an das Land Kärnten he­rangetreten, das im Landtag, einstimmig offensichtlich, beschlossen hat, dass das wei­tergeführt werden soll. Es würde dem Land Kärnten keine Kosten oder kaum Kosten bescheren. Reaktion: Nein. Das Land Kärnten möchte das nicht. Ich frage mich, wa­rum. Der Schwarze Peter wird dem Minister zugeschoben. Okay, das nehme ich zur Kenntnis.

Ich werde jedenfalls versuchen, eine rechtskonforme Lösung in dieser Frage herbeizu­führen. Ich freue mich auch, Herr Abgeordneter Kunasek, dass Sie so gute Connec­tions in den Generalstab haben und die Papiere des Generalstabs auch hier am Red­nerpult vorlesen können. Das ist auch eine interessante Erfahrung für mich, sage ich ganz offen. Es ist jedenfalls so, dass ich für eine Lösung bereitstehe, aber nicht für ei­ne Lösung, die mich ins Kriminal treibt – das sage ich hier ganz offen –, sondern für ei­ne Lösung, wo wir gemeinsam dafür sorgen, dass dieses Museum bestehen kann. Da würde ich bitten, dass sich auch das Land Kärnten und die Stadtgemeinde Arnoldstein daran beteiligen.

Abschließend gesagt: Ich freue mich, dass wir dieses Gesetz heute so beschließen können. Es gibt Rechtssicherheit für die Bürger, es gibt Bürgerservice für jene, die im zivilen Bereich mit dem Bundesheer zusammenarbeiten wollen, was Schießveranstal­tungen betrifft. Insofern bedanke ich mich schon jetzt im Vorhinein für die Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


18.03.00

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Die Novelle zum Waffengesetz beinhaltet unter anderem auch die Schaffung von Ausnahmebestimmungen für Private bei Schießveranstaltungen des Bundesheers im Wehrgesetz 2001. Die bestehende Rechtsunsicherheit soll damit be­hoben werden.

 


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