Dazu möchte ich zwei Beispiele anführen. Einerseits sind das Veranstaltungen des Bundesheers, wie die jährliche Leistungsschau am Nationalfeiertag. Da werden in doch sehr publikumswirksamer Art und Weise Waffen und Gerätschaften des Bundesheers präsentiert, und dabei besteht auch fallweise, um einen besseren und direkten Eindruck zu gewinnen, für die Besucher die Möglichkeit, unter besonderer Aufsicht von geschultem militärischem Personal Militärwaffen und Ausrüstungen unter vollständiger Gewährleistung der Sicherheit für alle Betroffenen zu handhaben.
Andererseits gibt es diese Rechtsunsicherheit auch bei Schießveranstaltungen des Bundesheers mit Partnern, beim sogenannten Unteroffiziers- oder beim Offiziersschießen, zum Beispiel in Alharting bei mir im Bezirk, wo von zivilen Personen aus Waffen des Bundesheers auf Bundesheerschießplätzen, auf Bundesheerschießanlagen unter Anleitung und unter Aufsicht von Bundesheerorganen geschossen wird. Diese Veranstaltungen dienen, wie die Insider ja wissen, für WaffenbesitzkarteninhaberInnen oder WaffenpassbesitzerInnen dazu, die notwendigen Schießleistungen – das ist eine Verpflichtung für aktive und pensionierte Bedienstete – abzuwickeln und dann auch die notwendigen und verlangten Bestätigungen dafür zu bekommen. Aber insbesondere auch für das Bundesheer ist das eine wichtige Netzwerkpflege mit verschiedensten Personen und Organisationen wie Schützenvereinen oder Partnerfirmen.
In rechtlicher Hinsicht sind damit aber fallweise Rechtsunklarheiten verbunden, da derartige in der Bevölkerung und beim Bundesheerpartner durchaus beliebten Maßnahmen derzeit in den Verwaltungsvorschriften nicht ausreichend berücksichtigt sind. Daher begrüße ich diese vorliegende Novelle, weil sie jetzt eben genau in diesem Punkt Rechtsklarheit und Rechtssicherheit herstellt und somit diese Veranstaltungen auch in Zukunft weiter abgehalten werden können.
Ich ersuche um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)
18.05
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Haubner. – Bitte.
18.05
Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Eigentlich wollte ich nur ganz kurz noch zusammenfassen, aber der Herr Minister hat mich doch ein bisschen aufgefordert, noch etwas zum Thema Sicherheitsstrategie zu sagen. Ich glaube, die Regierung hat ja nur den Analyseteil geliefert in der Beziehung, und es liegt schon an uns im Parlament, hier die Empfehlungen zu beschließen. Und wenn ich daran erinnern darf, so haben wir natürlich im Regierungsübereinkommen die Wehrpflicht festgeschrieben, und ich denke, dass wir auf dieser Basis auch hier die entsprechenden Beschlüsse fassen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)
Jetzt zum Thema: Ich begrüße diese Novelle aufgrund eines Punktes ebenfalls, und zwar weil jetzt wirklich seit zehn Jahren der Wunsch des Bundesministeriums nach einer sauberen gesetzlichen Bestimmung für die Unbrauchbarmachung von Waffen besteht. Bis jetzt hat es keine gesetzlichen Bestimmung über das Unbrauchbarmachen von Kriegsmaterial gegeben, deshalb denke ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf endlich eine neue, bisher nicht existente Waffenkategorie, die der unbrauchbaren Schusswaffen, schafft, und das ist zu begrüßen. Bisher war eben dieser Begriff des unbrauchbaren Kriegsmaterials im Gesetz nicht vorhanden.
Die ganze Novelle bezieht sich auf die sogenannten Small Arms, also auf Faustfeuerwaffen beziehungsweise Gewehre. Diese ganze Problematik des Bunkermuseums sollte man, glaube ich, ganz emotionslos behandeln, denn die Ausstellungsstücke wie Panzer et cetera, die dort lagern, sind davon ja auch nicht betroffen.
In dieser Hinsicht: Zustimmung zu dieser Novelle des Waffengesetzes. Beim Thema Wehrpflicht bleiben wir jedoch auf unserer Linie. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
18.07
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