Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 26

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Sie haben gesagt, es gehe darum, Streitigkeiten zu vermeiden – auch das wollen wir. Wir wollen Streitigkeiten vermeiden, und wir wollen Lösungen finden, die dem Kindes­wohl am besten entsprechen.

Um Streitigkeiten zu vermeiden, muss man meines Erachtens aber schon im Verfahren ansetzen. Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass wir künftig eben auch die Mög­lichkeit eröffnen wollen, dass die Eltern zu Familienberatern gehen, zu Elternberatern gehen, dass sie auch ein Erstgespräch betreffend Mediation oder Schlichtungsstelle führen.

Wir haben auch – wenn Sie sich erinnern – als Pilotprojekt die Familiengerichtshilfe eingeführt. Auch die Familiengerichtshilfe, die die FamilienrichterInnen unterstützt, soll ja dazu dienen, dass die Eltern sich leichter finden und dass die Eltern ihre eigenen Beziehungsprobleme hintanstellen und wirklich gemeinsame Lösungen zum Wohle des Kindes finden, und das wird dann in den meisten Fällen auch die gemeinsame Obsorge sein. Ich will ja – genauso wie Sie – in möglichst vielen Fällen die gemein­same Obsorge beider Elternteile haben, aber es muss in jedem Einzelfall die beste Lösung für das Kind sein. Es muss in jedem Einzelfall dem Kindeswohl am besten entsprechen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Fichten­bauer, bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ja, das ist ja unbestritten, wenn Streit herrscht, gibt es ja nicht den geringsten vernünftigen Zweifel, dass eine individuelle Lösung gefunden werden muss, das ist ja selbstverständlich. Es geht doch darum, einen Gesetzeszustand herbeizuführen, der von Anfang an Streit vermeidet. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) Wenn es Streit gibt, muss selbstverständ­lich dem Kindeswohl individuell entsprochen werden. Aber das ist ja ein Unsinn, was Sie sagen! (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.) Es geht darum, wenn Streit herrscht, und 80 Prozent entfallen , wenn ein Gesetzeszustand der Vernunft besteht. (Ruf: Sehr realitätsfern!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, Sie haben keine Frage formuliert. (Abg. Mag. Steinhauser: Da gibt’s nichts zu fragen! – Weitere Zwischen­rufe.)

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (fortsetzend): Die Frage lautet  (Ruf: Warum bin ich so ?) – Vielleicht können Sie weniger brüllen, Sie kommen ohnehin selber dran. Die Frage lautet, ob es eine Erkenntnis gibt, die grundsätzlicher Natur ist, ob es einen Unterschied zwischen der Bundesrepublik Deutschland, was die gesellschaftlich-politischen Auswirkungen des Prinzips der gemeinsamen Obsorge betrifft, und Österreich gibt, die Österreich veranlasste, einen unterschiedlichen gesetzlichen Zustand herbeizuführen? (Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Wir haben in Österreich ein eigenständiges Rechtssystem, und auch bei anderen gesetzlichen Regelungen schreiben wir nicht deutsche Regelungen ab. Was spricht dagegen, dass wir einen eigen­ständigen österreichischen Weg zur Lösung unserer gesellschaftspolitischen Fragen finden? (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)

Es kann ja nicht die Lösung sein, dass ich als Justizministerin bei allen Fragen immer die deutsche Rechtslage abschreibe, da würde ich mich als Justizministerin doch etwas fehl am Platz fühlen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

 


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