Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 25

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same Obsorge; ich habe jetzt auch schon mehrfach angesprochen, dass ich nicht für den Automatismus bin.

Wofür bin ich? – Betrachten wir den Fall einer Scheidung! Nach einer Scheidung bleibt einmal die gemeinsame Obsorge aufrecht, die gemeinsame Obsorge beider Eltern. Wenn sich nun die Eltern aber für die Zukunft nicht einigen können, so haben im Moment die Familienrichterinnen und Familienrichter nur die Möglichkeit, Mutter oder Vater mit der alleinigen Obsorge zu betrauen – selbst wenn sie eigentlich das Gefühl haben, diese könnten sich ja doch noch finden und die gemeinsame Obsorge doch sehr gut bewältigen, was für das Wohl des Kindes am besten wäre. Dennoch kann die Familienrichterin/der Familienrichter sich nur für Vater oder Mutter entscheiden.

Ich möchte, dass künftig sehr wohl auch die Möglichkeit besteht, dass die Familien­richterinnen und Familienrichter sagen: Ja, es kann auch die gemeinsame Obsorge die beste Lösung sein, dem Wohl des Kindes am besten entsprechen! – Das war damit gemeint.

Ich gehe wirklich davon aus, dass dadurch in vielen Fällen die gemeinsame Obsorge kommen wird, weil tatsächlich in vielen Fällen die gemeinsame Obsorge für das Kin­des­wohl am besten sein wird, und dadurch kann natürlich auch die gemeinsame Obsorge zum Regelfall werden – aber wirklich immer den Einzelfall betrachtend, ohne Automatismus. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Anfrage 155/M, der des Herrn Abgeordneten Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister, ich habe das Gefühl, Sie haben heimlich schon ein zweites Parteibuch, nämlich ein sozialistisches. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Was Sie jetzt erzählt haben, wirft das, was schon erarbeitet worden ist, völlig zurück. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es den gesetzlichen Zustand, dass im Prinzip beide Teile – das ist der gesetzliche Regelfall – zur Obsorge berufen sind. (Beifall bei der FPÖ.) Statistisch abgesichert ist dieser gesetzliche Zustand so, dass zirka 80 Prozent der sonst entstehenden Streitigkeiten – weil das gesetzlich nicht so ist – unterbleiben.

Es hat eine sehr große Enquete gegeben, in der die Meinungen zu 99 Prozent – sage ich jetzt einmal – in diese Richtung gingen, dies also abgesichert haben. Jetzt wird von Ihnen eine Art Kampfbegriff, nämlich Automatismus, in den Raum gestellt und damit schlecht konnotiert. Also fangen wir eigentlich mit dem „Mensch-ärgere-dich-nicht-Spiel“ noch einmal an!

Meine Frage lautet:

155/M

„Wann wird dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zugeleitet, die die gemeinsame Obsorge beider Elternteile, analog zur Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland, als gesetzlichen Regelfall vorsieht?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sehr geehrter Herr Abgeord­neter! Ich habe schon darauf hingewiesen, dass wir im Moment an der Fertigstellung eines Entwurfes arbeiten, und dieser Entwurf soll ja in mehr Fällen als bisher die gemeinsame Obsorge beider Elternteile ermöglichen. Allerdings arbeiten wir an einer eigenständigen, von Deutschland losgelösten Entwicklung, wir machen eine öster­reichi­sche Lösung.

 


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