Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 24

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Kitzmüller, bitte.

 


Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Frau Minister! Ich möchte bei dem Punkt anschließen, wo Sie gesagt haben, dass es zu Streitereien kommt für den Fall, dass eben keine gemeinsame Obsorge beschlossen wird oder es diese nicht automatisch gibt. Es gibt ja in Deutschland Studien, in denen diese gemeinsame Obsorge sehr gelobt wird, weil sie eben im Falle einer Scheidung sehr viel Streitpotenzial heraus­nimmt, was sehr wohl zum Wohle des Kindes ist.

Warum wollen wir mit einem Arbeitskreis dieses Rad neu erfinden und nehmen nicht diese Studien, die es in Deutschland gibt, als Basis dafür, dass wir eine gemeinsame Obsorge automatisch machen, um eben Streitpotenzial zu vermindern, vor allem in Bezug auf den leiblichen Vater, der im Falle einer Scheidung leider oft hinter dem Stiefvater oder dem Lebensgefährten gereiht ist? Wie gedenken Sie dieses Problem zu lösen? Das gilt für einen schlagenden Vater logischerweise nicht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Sie haben ja angesprochen, dass die gemeinsame Obsorge Ihrer Meinung nach und auch entsprechend den deutschen Studien dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Wenn das in jedem Einzelfall so ist, dann werden das die Familienrichterinnen und Familienrichter in jedem Einzelfall auch so entscheiden. Aber das muss eben in jedem Einzelfall beurteilt wer­den.

Jeder Fall ist individuell, und deshalb bin ich gegen einen Automatismus, denn man kann nicht alle Fälle über einen Kamm scheren und sagen, dass alle Fälle automatisch gleich behandelt werden. Nein, wir müssen jeden Fall individuell betrachten. Das gebietet schon allein das Kindeswohl, denn da muss man in jedem Fall einzeln hinschauen. Wenn in den meisten Fällen für das Kindeswohl – und da gebe ich Ihnen recht, das wird in den meisten Fällen so sein – die gemeinsame Obsorge die beste Lösung ist, dann werden wir künftig die gemeinsame Obsorge als Regelfall haben. Aber, wie gesagt, das muss wirklich im Einzelfall entschieden werden.

Gegen den Automatismus spricht ja auch das, was Sie eben angesprochen haben. Sie wollen ja genauso wenig wie ich, dass etwa ein gewalttätiger Elternteil die Obsorge hat, und das wäre ja schon ein Widerspruch zum Automatismus. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Fazekas, bitte.

 


Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Sie wissen ja, dass wir in dieser Frage nicht unbedingt gleicher Meinung sind, aber es ist ein guter Weg dahin. Wir sind eben nicht für den Zwang und für die Automatik der gemeinsamen Obsorge, wir sind für die Förderung der freiwilligen gemeinsamen Obsorge. Sie wissen, wir möchten die sofortige Regelung des Besuchsrechts nach einer Scheidung und viele andere Punkte.

Es ist schon die Expertengruppe angesprochen worden. Sie haben am Sonntag in der „Pressestunde“ das Thema auch angesprochen und gesagt, dass die gemeinsame automatische Obsorge nur eine dritte Option sein kann. Welche zwei anderen Optionen haben Sie im Konkreten gemeint? Können Sie das detaillierter ausführen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Justiz Mag. Dr. Beatrix Karl: Herr Abgeordneter! Ich habe das vorhin schon betont. Sie haben gesagt, Sie sind nicht für die automatische gemein-


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