Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 88

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bestehenden Aus-, Fort- und Weiterbildung für die Lehrerinnen und Lehrer vorzu­nehmen.

Die Bundesregierung wird ersucht, ihre Aktivitäten im Bereich der Sprachförderung fortzusetzen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kurt Grünewald, Daniela Musiol; Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Forderungen des Volksbegehrens „Bildungs­initiative“ im Bereich Hochschulen

eingebracht im Zuge der Debatte über 1793 d.B. Bericht des Besonderen Ausschusses zur Vorberatung des Volksbegehrens „Bildungsinitiative“ über das Volksbegehren „Bildungsinitiative“ (1647 d.B.)

Begründung

Das Volksbegehren „Bildungsinitiviative“ hat für zwölf Forderungen über 383.000 Unterschriften gesammelt. Im Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungs­periode finden sich zum Teil analoge Vorhaben. Die konkreten Forderungen im Bereich der Finanzierung der Hochschulen sowie Steigerung der AkademikerInnenrate lauten wie folgt:

9. Wir fordern einen verbindlichen Ausbau- und Finanzierungsplan für unsere Hoch­schulen und Universitäten und die jährliche kontinuierliche Erhöhung der öffent­lichen Finanzierung auf 2% der Wirtschaftsleistung im Jahre 2020. Das heißt:

Wir müssen möglichst vielen Menschen ein Studium und einen Hochschulabschluss ermöglichen. Dazu ist ein durchgehend stark verbessertes Betreuungsverhältnis not­wendig, das Geld kostet.

Eine Studienplatz-Finanzierung, die einerseits den Bedarf anhand von Studien­platz­zahlen für alle Studienrichtungen berücksichtigt und andererseits von differenzierten Normkosten ausgeht. Ein solches Modell ist in der Lage, nicht nur den Hochschul­zugang sinnvoll zu gestalten, sondern auch Anreize für erwünschte Studienrichtungen zu geben, wie vor allem für Naturwissenschaften, Technik und Mathematik.

Die Finanzierung der öffentlichen Forschung muss in einzelnen Jahresschritten konti­nuier­lich bis zum Jahr 2015 auf 4% der Wirtschaftsleistung angehoben werden.

Fachhochschulen müssen in die Lage versetzt werden, in möglichst gleichen Jahres­schritten ihre Studierenden-Anzahl und die dafür notwendigen Bundesmittel bis zum Jahr 2017 zu verdoppeln.

Im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode findet sich das Bekenntnis zu 2% des BIP für die tertiäre Bildung:

Bekenntnis zum Ziel 2% BIP in tertiäre Bildung

Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel, mit öffentlichen und privaten Investitionen 2 % des BIP im tertiären Bildungssektor zu erreichen. Als Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit werden die Universitäten im Zuge der Leistungsvereinbarungen zu einer weiteren Hebung von inneruniversitären Effizienzreserven bewegt: z.B. durch die Einführung einer vollständigen Kostenrechnung, einer gleichmäßigeren Auslastung der


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