Kapazitäten, Vermeidung von Fehlallokationen von Mitteln sowie Schaffung universitätsübergreifender Angebote oder gemeinsame Nutzung von Infrastruktur. Eine übermäßig bürokratische Vollziehung im Bereich der Ausnahmetatbestände im Rahmen der Studienbeiträge soll vermieden werden.
10. Wir fordern Hochschulqualifikationen für 40% eines Jahrgangs bis zum Jahr 2020. Das heißt:
Gegenwärtig schließen in Österreich nur 22% eines Jahrgangs ein Hochschulstudium ab. Im OECD-Schnitt sind es 36%. Die Zielsetzung lautet daher: Eine Steigerung der Abschlussquote um jährlich 2 Prozentpunkte, damit im Jahr 2020 eine 40 %ige AbsolventInnenquote erzielt werden kann.
Wir brauchen eine hohe soziale Durchmischung an Hochschulen und Universitäten. Um dorthin zu kommen, müssen vom Kindergarten bis zu den Hochschulen alle sozialen Zugangshürden abgebaut und das studentische Förderungswesen nachhaltig ausgebaut werden.
Auch die Bundesregierung hat sich im Regierungsübereinkommen für die XXIV. Gesetzgebungsperiode die Erhöhung der AkademikerInnenquote zum Ziel gesetzt:
Konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Absolvent/innen- und Erfolgsquoten
Zur Erhöhung der AbsolventInnen- und Erfolgsquoten im tertiären Bereich sollen neben der generellen Weiterentwicklung der Qualitätssicherung in Lehre und Studium und dem Monitoring von Studienforschritt bzw. Studienschwierigkeiten folgende Maßnahmen gesetzt werden:
Intensive Kooperationen zwischen der Sekundarstufe II und den Bildungseinrichtungen des tertiären Bildungsbereichs sollen die Vorbereitung auf die individuelle Studienwahlentscheidung in der Schule unterstützen und damit den Übergang von der Schule in den tertiären Bereich (z.B. durch Integration universitätstypischer Lernformen an der Schule) verbessern.
Mit der Ausweitung und Vernetzung des Beratungs- und Informationsangebots für Maturatant/inn/en und Studieninteressent/inn/en soll eine Verbesserung des Ausbildungs- und Studienwahlprozesses erreicht werden. Neue Formen der individuellen Begleitung wie Tutoring (Studierende begleiten Schüler der letzten Klassen zu Lehrveranstaltungen an Universitäten) und Coaching (erfahrenen Studierenden begleiten jüngere Studierende über die Anfängertutorien in der Studieneingangsphase hinaus) sollen dabei besonders gefördert werden.
Die Curricula sollen im Hinblick auf ihre berufliche Relevanz (Verbesserung der Abstimmung mit dem Beschäftigungssystem, Berufsfeldanalysen, Integration von Praktikumsphasen, Erstellung von Qualifikations- und Kompetenzprofilen) weiterentwickelt werden.
Bei aller Anerkennung des Wertes einer berufsqualifizierenden Ausbildung sollen Universitäten auch als Orte der kritischen Auseinandersetzung und analytischen Reflexion erhalten werden.
Berufsbegleitendes Studieren an Universitäten soll durch explizite Studienangebote oder Studienmodule für Erwerbstätige ermöglicht werden. Maßnahmen, die in der Studienabschlussphase eine Anschubfinanzierung für den raschen Abschluss des Studiums ermöglichen, werden intensiviert. Die Zukunft der Studierendenwohnheime und anderer Formen studentischen Wohnens soll evaluiert werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
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