Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 130

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Kärnten ist beispielgebend: Es wird nicht mehr in zentrale Sonderschulen investiert, sondern das Geld wird dafür verwendet, die Integration in den Bezirken auszubauen und dort Inklusionszentren aufzubauen, und das ist gut und richtig.

Ein wichtiger Punkt ist, dass in den Sonderschulen ein sehr hoher Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund ist. 28 Prozent aller SonderschülerInnen haben Migrationshinter­grund. Wir müssen dringend Maßnahmen setzen, denn da braucht es nicht sonder­päda­gogische Förderung, es braucht Sprachförderung. Wir vergeben auch das Potenzial, das diese jungen Leute haben, denn mit einem Sonderschulabschluss ha­ben sie ganz geringe Chancen, auf dem Arbeitsmarkt überhaupt Fuß zu fassen. Wir müssen in diesem Bereich rasch etwas tun. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

Auch in der Lehrerausbildung müssen wir Schritte setzen, damit neue Lehrer auch Grundkenntnisse in inklusivem Unterricht, in Sonderpädagogik haben, womit es auch Behinderten möglich wird, LehrerInnen zu werden.

Die Initiative des Bildungsvolksbegehrens im Bereich behinderte Kinder wird uns auch im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes weiter beschäftigen, der gerade vom Sozialministerium ausgearbeitet wird und an dem auch das Unterrichtsministerium mitarbeitet. Es wird auch einen Unterausschuss zum Thema inklusiver Unterricht geben.

So bin ich zuversichtlich, dass dieser Samen, der gesät worden ist, auch aufgehen und Früchte tragen wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)

13.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl zu Wort gemeldet. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.24.37

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Herr Bundesminister! „Österreich darf nicht sitzenbleiben“ ist der Titel des Volksbegehrens. Ich glaube, der Titel könnte nicht treffender sein.

Eine der Forderungen des Volksbegehrens ist das Nachholen von Bildungs­abschlüs­sen. Aktuell sind wir dabei, Pflichtschulabschlüsse so zu gestalten, dass man sie auch nachholen kann. Das wird jetzt ermöglicht, in den nächsten Wochen wird es dafür ent­sprechende Lösungen geben. Das Nachholen von Bildungsabschlüssen ist aber nicht nur bei der Pflichtschule wichtig, sondern in allen Bereichen. Überall dort, wo Schule begonnen und nicht beendet wurde, sollten wir Lücken schließen, und es gibt noch Lücken.

Ein Beispiel: Wenn jemand in der HTL seine Ausbildung unterbricht und nach einigen Jahren auf die Idee kommt, dass das ein Fehler war, dann kann er zurückgehen. Er geht zum Direktor und sagt: Ich bin wieder da. Er macht ihm die Tür in eine Klasse auf, der Betreffende geht in die Abendschule und kann das nachholen. Wenn er fragt, was ihn das kostet, sagt ihm der Direktor: Nichts, das zahlt die Republik, das ist uns das wert. Du kannst gratis den Maturaabschluss nachholen.

Wie schaut es in der Berufsschule aus? Wie schaut es mit jenen aus, die eine Lehre begonnen und nicht abgeschlossen haben, aus welchen Gründen auch immer? – Wenn einer später mit 25, 26 – vielleicht sogar als Arbeitsloser – auf die Idee kommt, dass das ein Fehler war, dass er weitermachen hätte sollen, und zurück zum Direktor geht, dann bekommt er dort vielleicht einige freundliche Worte, die Türe in die Klasse ist in der Berufsschule aber zu. Sie ist nicht offen.

Das Ermöglichen das Nachholens des Bildungsabschlusses mit Hilfe der Berufsschule, um eine Lehrabschlussprüfung ablegen zu können und damit beispielsweise Fachar-


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