Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 132

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bereits vorgetragenen Änderungen und schließlich auch die Abschaffung des Pro­porzes.

Ich erlaube mir daher, einen Entschließungsantrag einzubringen. Ich weiß, es ist nicht ganz im Sinne der Initiatoren, weil es kein Initiativantrag ist. Aber nicht einmal die obersten Vertreter der Initiativanträge haben einen eingebracht, sondern haben den Kopierer bedient und alles Mögliche zusammenkopiert in einem Entschließungs­antrag – soll so sein. Es sind wichtige Inhalte drinnen.

Aber jetzt geht es darum, dass wir die Zusagen der einzelnen Ministerien nützen und sagen, dass wir noch im Jahr 2012 folgenden Antrag umsetzen wollen, den ich jetzt einbringen darf:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Elmar Mayer, Werner Amon, MBA, Dr. Walter Rosenkranz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Effizienzsteigerung der Schulverwaltung, Beseitigung von Doppelgleisigkeiten und Ausbau der Schulautonomie zum Bericht des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Volksbegehrens

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, in Verhandlungen mit den Bundesländern bis Ende des Jahres 2012 Gesetzesvorschläge zu erarbeiten, die konkrete Maßnahmen im Sinne von Effizienzsteigerungen in der Schulverwaltung vorsieht. Dabei soll von Seiten des Bundes das Ziel im Mittelpunkt stehen, die Aufgaben-, Ausgaben- und Finan­zierungsverantwortung transparenter zu gestalten sowie den Schulen weitgehende organisatorische, pädagogische und finanzielle sowie ergebnisverantwortliche Auto­nomie für ihre Aufgaben unter Einbeziehung der Schulpartner einzuräumen. Weiters sind moderne Controllingsysteme zu verankern.

Dabei sollen folgende Maßnahmen erreicht werden:

1. Schulstandorte und -leitungen sollen gestärkt werden; mehrere Pflichtschulstandorte (vor allem im ländlichen Raum) können unter eine Leitung gestellt werden und die Verantwortung der Schulleiter soll gestärkt werden.

2. Die Kollegialorgane bei den Landesschulräten werden neu gestaltet, die Schulpart­ner­schaft soll aufgewertet und der parteipolitische Einfluss möglichst hintangehalten werden. Die Bundesbehörde Bezirksschulrat inklusive der Kollegien wird gestrichen. In Zukunft gibt es statt vier nur noch drei Verwaltungsebenen. Das bedeutet mehr Effizienz und Effektivität.

3. Die Länder erhalten die Möglichkeit, die Pflichtschullehrerverwaltung an die Schul­behörde Landesschulrat zu übertragen.

4. Weiterentwicklung des Controllings im LehrerInneneinsatz.“

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Ich meine, dass wir mit einer entsprechenden Enquete-Kommission zusammen mit den Initiatoren, zusammen mit dem Parlament, zusammen mit den Experten dafür sorgen können, dass diese Dinge nicht nur in einem Entschließungsantrag stehen, sondern auch umgesetzt werden. Dazu lade ich Sie ein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.32


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

 


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