Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 137

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Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen. – Ich sehe, dass das einstimmig angenommen ist. (E 256.)

13.42.522. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 125, 129, 135, 137 bis 141, 143, 145, 147, 149 und 150, 152 bis 156, 163 und 165 sowie über die Bürgerinitiativen Nr. 35 bis 38 (1795 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist als Erste Frau Abgeordnete Dr. Winter. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


13.43.47

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der 1. Tages­ordnungspunkt hat mit dem 2. Tagesordnungspunkt inhaltlich eigentlich sehr viel gemeinsam. In beiden Tagesordnungspunkten geht es um direktdemokratiepolitische Instrumente, womit die Bürger sich direkt an die Regierung beziehungsweise an das Parlament und an die Ausschüsse wenden können. Aber wie Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Regierung und auch von den Grünen, mit Bürgerrechten, mit der Demokratie und mit dem Parlamentarismus umgehen, das haben Sie uns heute klar und deutlich vor Augen geführt. (Beifall bei der FPÖ.) Für uns ist das einfach ein schändliches Verhalten. Schändlich beinhaltet den Wortstamm „Schande“, und dieses Wort können Sie nunmehr über Ihren Kopf stülpen.

Grundsätzlich ist es ja so, dass Sie es offensichtlich mit den Bürgerrechten gar nicht so besonders haben. Das zeigt sich ja auch im Ausschuss für Petitionen und Bürger­initiativen, denn es ist, wie wir meinen, unerklärlich, warum nach wie vor Petitionen von einem Abgeordneten unterschrieben werden müssen und warum Bürgerinitiativen erst einmal 500 Unterschriften bedürfen, damit sie im Parlament eingereicht werden können und sich der Ausschuss damit befasst. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei dieser Tagesordnung hatten wir ungefähr 24 Stück, sowohl Petitionen also auch Bürgerinitiativen, und was mich immer so sehr verwundert, ist, dass die Regierungs­parteien sich so darüber freuen, wenn die Zahl der Bürgerbegehren zunimmt. Aber bitte, die Zahl der Bürgerbegehren wird deshalb größer, weil sie ein Protest gegen die Regierung sind und weil die Bevölkerung damit ihren Unwillen und ihren Unmut über Gesetze und Beschlüsse dieses Hohen Hauses und der Folgeinstrumente auch zum Ausdruck bringt. (Beifall bei der FPÖ.)

Für mich, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist der Ausschuss für Bürger­initiativen und Petitionen ein Seismograph, und zwar ein Seismograph für diese Regie­rung. Sie müssten eigentlich erschüttert darüber sein, dass immer mehr Menschen sich dieses Instrumentes bedienen, denn es sind nahezu in jedem Ausschuss über hunderttausend Personen, die auf diese Weise ihren Unmut zum Ausdruck bringen.

Ein besonderes Zeichen dafür ist zum Beispiel die Bürgerinitiative betreffend Vorratsdatenspeicherung. Dazu möchte ich noch ein paar Worte verlieren, denn hier haben wir, und zwar – das muss ich dazusagen – die Opposition gemeinsam, die Regierungsparteien in die Knie gezwungen. Bereits in der Vorbesprechung war davon die Rede, dass wir hiezu ein Hearing veranstalten könnten, sollten und müssten. Dies wurde aber von den Regierungsparteien abgelehnt. Nachdem dann von uns, von der Opposition, im Ausschuss ein entsprechender Antrag eingebracht worden ist, kam es


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