Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 144

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nicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Tadler. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

14.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser zu Wort. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.07.42

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Da vor mir die Kollegin Haubner hätte reden sollen und nicht geredet hat, muss ich schon einen Satz dazu verlieren. Es gehört zu den politischen Ritualen, dass man als Protest aus dem Parlament auszieht. Das ist okay. Die Grünen sind schon oft ausgezogen und werden, davon bin ich überzeugt, noch oft ausziehen. (Abg. Höllerer: Hoffentlich! – Abg. Dr. Lopatka: Ist das eine Drohung?) So hat es auch die FPÖ gemacht. Sonderbar ist aber, dass man zwei Stunden lang einer Debatte nicht folgt, wo es noch dazu um Bürgeranliegen geht. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Höbart: Ein Drittel!)

Jetzt kann man sagen, andere Gesetze, wie auch immer, aber es war das Volks­begehren und es ist der Petitionenausschuss. Das heißt, es geht nicht um Anliegen der Regierungsparteien, sondern um Anliegen der Bevölkerung. Man kann es aber auch anders, humorvoll sehen: Vielleicht übt das BZÖ auch schon für die Zeit nach den nächsten Wahlen. Oder: Schauen Sie hin (der Redner deutet auf die leeren Sitzreihen des BZÖ), Sie sehen ein Gruppenfoto der Abgeordneten der nächsten Legislatur­periode des BZÖ!

Zum Thema selbst. – Hier ist mir vor allem eine Petition ein Anliegen, nämlich „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung“. Hiezu hat es zwei konkrete Anliegen gegeben. Das eine ist: Man möge sich auf EU-Ebene für die Aufhebung der Richtlinie einsetzen. Und das andere ist: Es sollen in Österreich die Bestimmungen zu den Terrorgesetzen insge­samt evaluiert werden. Das sind zwei klare Anliegen.

Ich sage Ihnen, was die Bürgerinitiative auf ihrer Homepage schreibt, wie sie den Umgang des Petitionsausschusses sieht. Sie schreiben:

„Mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ wurde unsere BürgerInneninitiative () ohne Anhörung und ernsthafte Diskussion an den Justizausschuss abgeschoben. Die Regierungsparteien ignorieren damit 106.067 Österreicherinnen und Österreicher, die ihre Stimme gegen die Vorratsdatenspeicherung erhoben haben. Die Abgeordneten haben sich mit dem Inhalt der BürgerInneninitiative bisher nicht beschäftigt. Wir fordern, dass Bürgerbeteiligung ernst genommen wird!“

Dazu drei Argumente. Natürlich kann man sagen: Technisch Justizausschuss. – Erstens, das hinkt schon, denn es ist ja nicht nur der Justizausschuss, sondern auch der Innenausschuss dafür zuständig. Und vor allem ist die Vorratsdatenspeicherung eigentlich ein Gesetz aus dem Infrastrukturministerium, sodass es sogar Sinn machen würde, den Petitionsausschuss dafür zu nutzen, dass die Aspekte unterschiedlicher Ministerien beleuchtet werden.

Aber ein ganz anderes Bild: Wie gehen wir mit Bürgeranliegen um? So wie der Petitionsausschuss mit diesem Anliegen umgeht, ist es das Bild eines Portiers, der in einem Gang sitzt und missmutig die Zimmernummer sagt, wo man hingehen soll. Jeder ÖVP-Wirtschaftsvertreter, der eine Firma führt, wird sagen, es macht Sinn, einen netten Empfangsraum für die Kunden zu gestalten, wo man sich zusammensetzt und über das Anliegen der Kunden spricht. Diese Aufgabe hat der Petitionsausschuss, denn das ist der Empfangsraum für die Bürgeranliegen, und das sollte man sich zu Herzen nehmen! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Vock.)

 


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