Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 147

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Tatsächlich wird aber heute die Demokratie mit Füßen getreten, ja sogar der Parla­mentarismus. Man versucht außerhalb der Fernsehzeit Verfassungsänderungen mit dem ESM-Vertrag ohne Volksabstimmung durchzupeitschen. (Abg. Dr. Walser: Falsch!) Die schriftlichen Zusagen eines Bundeskanzlers Faymann, Europa-Verträge, welche unsere Verfassung ändern, nur nach vorheriger Volksabstimmung zu beschließen, sind keine Krone wert.

Aber auch im Ausschuss wird vieles verweigert. Da waren die Regierungsparteien aus formellen Gründen nicht bereit, ein öffentliches Hearing über die Vorratsdaten­speiche­rung abzuhalten, und zwar nur deshalb, weil es die Opposition beantragte. Hätten es die Regierungsparteien beantragt, wäre es kein Problem, dann würde es jetzt im Justizausschuss vielleicht stattfinden.

Oftmals sind die Regierungsparteien auch nicht bereit, Petitionen und Bürgerinitiativen weiter in Ausschüssen zu behandeln. Von den vier Bürgerinitiativen im Ausschuss werden heute drei zur Kenntnis genommen, von 20 Petitionen werden 17 zur Kenntnis genommen. Noch einmal für die Bevölkerung draußen: Zur Kenntnis genommen heißt heute und hier enderledigt, ohne weitere Diskussion.

Dabei stirbt auch die Bürgerinitiative betreffend die bundeseinheitliche Regelung der Hundehaltung, auch die wird heute enderledigt. Damit führen wir die Rechtsunsicher­heit fort, denn es ist so: Wenn ein Perchtoldsdorfer Bürger spazieren geht, mit seinem Hund Gassi geht, dann ist sein Hund in Niederösterreich vielleicht ein ganz normaler Hund; wenn dieser Bürger aber über die Straße geht, nämlich über die Ketzergasse, ist er in Wien und hat plötzlich einen Kampfhund an der Leine, für den er den Hunde­führerschein braucht.

Es ist gerade in dieser Gesetzgebungsperiode vieles geschehen, um den Petitions­ausschuss aufzuwerten und somit auch die Anliegen unserer Bürger aufzuwerten, aber der heutige Parlamentstag wirft uns um über ein Jahrhundert zurück. (Beifall bei der FPÖ.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Marek zu Wort gemeldet. 4 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.19.24

Abgeordnete Christine Marek (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir hatten beziehungsweise haben im Petitionsausschuss eine Petition und eine Bürger­initiative zur gemeinsamen Obsorge. Wir haben sie ganz bewusst vertagt, weil ja hier die Verhandlungen zur gemeinsamen Obsorge unmittelbar vor einem Abschluss stehen.

Gerade nach der heutigen Fragestunde, wo es ja einigermaßen hitzig und emotional geworden ist und auch die Ansichten durchaus auseinandergegangen sind, und wenn man sich die Inhalte speziell der einen Petition und auch der Bürgerinitiative ansieht, ist klar, wir haben hier Handlungsbedarf. Das zeigen die Inhalte der Bürgerinitiative und das zeigen auch die Erfahrungen, gerade was die Väterkontakte betrifft, denn über­mäßig oft, in sehr vielen Fällen verlieren die Väter nach einer Trennung den Kontakt zu den Kindern. Für uns bedeutet das, wir haben hier Handlungsbedarf, wir müssen hier etwas tun.

Die gemeinsame Obsorge ist und muss ein echtes Anliegen für uns sein. Die Erfahrungen aus der Richterschaft zeigen, dass wir richtig liegen, wenn wir hier weitertun, denn bereits jetzt vereinbaren 60 Prozent bei Trennungen mit Kindern freiwillig die gemeinsame Obsorge. Aber – die Ministerin hat es auch gesagt – wir


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