Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 165

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Daher, finde ich, ist das im höchsten Maße nicht in Ordnung. Ich sage das hier in aller Deutlichkeit. Ich gehe davon aus, dass wir uns so rasch wie möglich zusammensetzen sollten, ein Modell ausverhandeln und dann zur Tat schreiten sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Kopf. – Bitte.

 


15.15.54

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Für uns, für die ÖVP, besteht überhaupt kein Zweifel daran, dass die feh­lende Abberufungsmöglichkeit bei den drei Nationalratspräsidenten in der Bundes­verfassung ein Manko und ein Fehler ist, denn den Herrn Bundespräsidenten kann man sehr wohl unter ganz bestimmten Umständen abberufen – nicht abwählen, sondern abberufen, und dies auch nur unter Einbindung des Verfassungs­gerichts­hofes, Frau Kollegin Glawischnig, aber man kann. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist aber der Einzige, wo der Verfassungsgerichtshof !)

Und bei den Nationalratspräsidenten, beim zweithöchsten Amt in diesem Land, gibt es diese Möglichkeit nicht. Darum haben wir von der ÖVP auch schon vor zwei Jahren den Vorschlag eingebracht, analog zur höchsten Funktion im Staat auch bei der zweithöchsten Funktion im Staat – die zum Beispiel im Falle des Ausfalls des Bundespräsidenten auch ganz bestimmte Funktionen von ihm zu übernehmen hat – eine gleichwertige und gleichartige Regelung zu schaffen. Aber diese zwei höchsten Ämter im Staate zu vergleichen mit dem Rechnungshofpräsidenten?! – Bei allem Respekt vor dem Rechnungshofpräsidenten, aber das ist doch eine völlig andere Funktion und hat auch für die Wahrung der Demokratie und in unserem demokrati­schen System eine ganz andere Funktion als der Bundespräsident oder der National­ratspräsident. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es gibt also meines Erachtens gute Gründe, diesen Ämtern einen besonderen Schutz vor politischer Willkür angedeihen zu lassen. Und, Frau Kollegin Glawischnig, wie Sie es in Ihrem Antrag schreiben: disqualifiziert habe er sich, unwürdig sei er, der Herr Graf, nicht geeignet sei er – das sind halt schwer objektiv fassbare Gründe (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist eine politische Ent­scheidung, selbstverständlich!), und da ist man dann sehr nahe bei der Willkür. Und wenn man sich halt die in diesem Hause seit zig Jahren geübte Usance anschaut, so kommen die drei Präsidenten dieses Hauses ja nicht aus Parteien, die allein über eine Mehrheit im Haus verfügen, sondern es besteht die Usance, dass die stärkste, zweitstärkste und drittstärkste Fraktion je einen Vorschlag machen und die anderen Parteien in der Regel dieser Usance folgen (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Nicht immer!) – ich komme gleich darauf zu sprechen – und, obwohl sie mit der politischen Überzeugung der anderen Partei mit Sicherheit nicht hundertprozentig oder vielleicht auch gar nicht übereinstimmen, aus den Reihen dieser drei stärksten Parteien je einen Präsidenten wählen. Damit gibt man nicht zu erkennen, dass man allenfalls mit der politischen Richtung dieser Partei einverstanden ist oder vielleicht auch überhaupt nur irgendetwas zu tun haben will, sondern das ist Demokratie, und das sind Spielregeln der Demokratie. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe heute einen, wie ich meine, guten Kommentar von Walter Hämmerle in der „Wiener Zeitung“ gelesen. Er ist zum Herrn Graf offenbar auf sehr großer Distanz, weil er schreibt:

„Zweifellos ist Martin Graf für ein hohes politisches Amt ungeeignet.“

 


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