Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll161. Sitzung / Seite 176

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Abschließend stellte der Rechnungshof fest, dass der Bundespressedienst überwie­gend für das Bundeskanzleramt eingesetzt wurde, obwohl das Bundesministerien­gesetz vorsieht, dass der Bundespressedienst für die Information der Bevölkerung, was die gesamte Regierung angeht, eingesetzt werden soll. Daher meine Bitte an den Bundeskanzler, den Bundespressedienst zu straffen, auch wenn er seinem Staats­sekretär ein geliebtes Spielzeug wegnimmt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Moser gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


15.56.20

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei Schwerpunkte meinerseits: einerseits die Überprüfung durch den Rech­nungshof, was die Klima-/Energieeffizienz anlangt, was diesen Fonds anlangt, die Umsetzung der Klimastrategie, und der zweite Schwerpunkt ist die Immobiliengeba­rung der Österreichischen Bundesbahn Holding. Das ist eine Follow-up-Prüfung.

Fangen wir mit dem Letztgenannten an. Der Rechnungshof hat ja vor einigen Jahren eine sehr profunde Überprüfung der Immobiliengebarung der Österreichischen Bun­desbahnen vorgenommen, mit sehr massiven Kritikpunkten. Wir hatten ausgehend von diesem Rechnungshofbericht sogar Hearings, beziehungsweise wir mussten sogar Auskunftspersonen laden, weil die Sachlage, der Umgang mit den Immobilien seitens der damaligen ÖBB-Führung, mehr als kritikwürdig war.

Wir konnten auch erfahren, dass der Rechnungshof damals seine Unterlagen auch der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellte, gerade in einem Projekt Wien-Erdberg. Leider ist mein jetziger Wissensstand, dass in diesem Bereich bis heute noch keine Konsequenzen gezogen worden sind; formulieren wir es ganz allgemein.

Nur ganz kurz noch eine Zahl, denn die Zeit ist knapp. Es ging ja bei den Über­prüfungen der ÖBB-Immobilien um ein relativ großes Vermögenskonvolut, Vermögens­portfolio, das einen Einmalerlös brachte und wo dann jenseits von Ausschreibungen, jenseits von Bieterwettbewerben, praktisch so halb unter der Hand, ÖBB-Immobilien verkauft worden sind, die uns zum Teil heute auch abgehen. Und der Clou war ja damals, dass eine Immobilie in Erdberg verkauft wurde und dann sehr wohl seitens der ÖBB wieder eine Einmietung stattfand. Interessant war, dass mehr Quadratmeter gemietet wurden, als damals verkauft wurden. – Also wirklich ein Glanzstück der ÖBB-Immobilienpolitik, und ich bin dankbar, dass der Herr Präsident noch einen Follow-up-Bericht zu dieser damaligen sehr, sehr harschen Rechnungshofkritik dem Parlament zur Verfügung stellt.

Es ist aber wieder die Frage: Welche Konsequenzen hat das? Was wird jetzt endlich unternommen, um die Empfehlungen des Rechnungshofes auch umzusetzen? Da sind wir nach wie vor säumig.

Genauso säumig sind wir beim ersten Punkt, den ich heute schon genannt habe, bei dieser Frage Klima- und Energiefonds beziehungsweise Umsetzung der Klimastra­tegie. Ich will Ihnen aus Zeitgründen nur noch kurz eine große Diskrepanz zur Kenntnis bringen.

Der Klima- und Energiefonds musste ja werben. Über 500 000 € wurden ausgegeben für Werbemaßnahmen, die gar nicht notwendig waren, weil die Photovoltaikanlagen völlig überzeichnet waren, was Förderungen anlangt. Nur 18 Prozent der Antragsteller sind überhaupt in den Genuss dieser Förderung gekommen. Aber man hat trotzdem, obwohl dann 82 Prozent derjenigen, die die Förderung unbedingt wollten, durch die


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