Vorgang, weil eben die Geschäftsordnung ein besonders heikles Gut ist, in der wir uns die eigenen Regeln geben.
Aber das, was wir hier zu diskutieren haben, besteht aus zwei wesentlichen Komponenten. Die erste wesentliche Komponente ist die verfassungsrechtliche Komponente. Die verfassungsrechtliche Komponente bedeutet nichts anderes als Folgendes: Der ESM-Vertrag ist eine Sonderform eines völkerrechtlichen Vertrages, bei dem durch einen völkerrechtlichen Vertrag eine neue Institution auf europäischer Ebene geschaffen wird, die aber keine europäische Institution im herkömmlichen Sinn ist. Daher wäre sie nicht von unseren europarechtlichen Vorgangsweisen und Behandlungen hier im Parlament umfasst. Daher muss man eine Extrabehandlung dieses ESM sicherstellen.
Es ist genau das Gegenteil dessen, was Sie behauptet haben, nämlich die Sicherstellung der Behandlung des ESM im Parlament. Das muss gewährleistet sein, weil es eine Sonderform völkerrechtlicher Art ist und daher nicht von unseren verfassungsrechtlichen Mechanismen umfasst wäre.
Es ist daher ein Mehr an Kontrolle für dieses Parlament – und Sie sind dagegen! Es ist überhaupt nicht verständlich, was da abgelaufen ist. Sie wollen den ESM nicht kontrollieren, ich schon (Abg. Bucher: Wir wollen den ESM nicht!), weil ich ganz einfach weiß, dass es sich hier um eine Sonderform völkerrechtlicher Art handelt. Das müssen wir in unsere Verfassung einbauen, und wir müssen die Mitwirkungsrechte sicherstellen. Wir müssen die Informationspflicht sicherstellen, wir müssen sicherstellen, dass bestimmte schwierige Entscheidungen, die über den ESM zu treffen sind, auch einen Ermächtigungsvorbehalt durch den Nationalrat erfahren, weil hier viel Geld ausgegeben werden kann. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Dieser Ermächtigungsvorbehalt, der in der Verfassung festgeschrieben werden soll, betrifft im Wesentlichen vier Bereiche. Der erste Bereich ist die grundsätzliche Gewährung von Finanzhilfen, der zweite Bereich ist die Erhöhung des Kapitals. Alles, was Sie angreifen, würde dann nicht hier behandelt werden. Ich verstehe Ihre Aufregung ganz einfach nicht. (Abg. Scheibner: So ein Unsinn!) Und die Änderung der Liste der Finanzhilfe-Instrumente sowie die Kapitalabrufe und ein Stellungnahmerecht des Nationalrates sind ebenfalls geregelt.
Das heißt, im Wesentlichen kann der Minister oder sein Vertreter/die Ministerin oder ihre Vertreterin im Gouverneursrat nicht selbständig bei diesen vier hier genannten Regelungsmaterien entscheiden. Wir können als Nationalrat Aufträge mitgeben, wie mit unserem Geld umzugehen ist. Das ist doch besser, als wir können das nicht. Ich verstehe Sie nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Den Antrag hast du nicht gelesen!) Sie sollten sich vielleicht wirklich einmal die Anträge durchlesen und diese auch verstehen lernen, dann würden Sie draufkommen, dass es heute ein Schuss ins eigene Knie war, hier nicht zuzustimmen, und dass es wichtig ist, dass wir hier eine breite Diskussion darüber abführen.
Es handelt sich hiebei um eine erste Lesung, der Antrag muss auch noch in den Ausschuss, in den Verfassungsausschuss wird er kommen. Dort wird er noch einmal behandelt werden, und dann kommt es im Plenum zu einer Plenardebatte darüber. Wir haben das dann dreimal hier im Parlament. Wenn Sie sich da aufregen, dann halte ich das schlichtweg für ein Kasperltheater. Und das halte ich für eine Unnötigkeit der Sonderklasse. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Riepl: Kasperltheater mit Pezi ..!)
Die Abwicklung dieser ganzen Angelegenheit soll dann in zwei Unterausschüssen geschehen. Ich erkläre Ihnen, warum es zwei sind: einer, der die allgemeinen Angelegenheiten behandeln soll, und einer, der für die Sekundärmarktangelegenheiten zuständig ist. Sekundärmarktangelegenheiten heißt, dass es manchmal vorkommen
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