wenn man Folgendes im Auge hat: Es kommt nämlich – und das ist die weitere Giftwurzen in der Sache – zu einer Verschmelzung zwischen ESM und EFSF. ESM hat 500 Milliarden Feuerkraft und der zweite 440 Milliarden. Wir kommen also auf 990, davon sind für Spanien schon 220 ausgegeben. Das heißt, der Verschuldungsgrad, der sich anscheinend nur in einem Raum von 500 Milliarden € bewegen soll, bei dem man mitmachen soll, ist in Wahrheit bereits auf das Doppelte angestiegen.
Es wäre sehr schön gewesen, wenn wir am Beginn des heutigen Tages diese Finanzmechanismen auch genannt bekommen hätten. Natürlich ist es so, dass es sich um eine erste Lesung handelt. Und natürlich ist es so, dass es dem Verfassungsausschuss zugewiesen wird. Aber die böse Absicht, die hinter der gewählten Methode steckt, ist eindeutig erkennbar und nicht widerlegbar. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)
16.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Ruf: Die Grünen sind abgetreten bei der Demokratie!)
16.26
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Ich möchte auch mit einem Dank beginnen, vor allem an die eigenen Referenten, die von SPÖ und ÖVP, aber vor allem auch an die Kolleginnen und Kollegen vom Legislativdienst des Parlaments, denn ohne deren Know-how, ohne deren Einsatz, ohne deren Sachwissen, glaube ich, hätten wir es jedenfalls nicht in dieser Zeit, wenn überhaupt, geschafft, eine derart komplexe Materie zu formulieren. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP.)
Vielleicht zum Hintergrund und zur Erinnerung ein paar Bemerkungen. Wir haben ja schon einen Vorläufer des ESM, wie wir alle wissen, nämlich die EFSF, die European Financial Stability Facility. Was sind die parlamentarischen Mitwirkungsrechte, Kontrollrechte im Rahmen der EFSF? – Praktisch null. Die EFSF, was die parlamentarische Behandlung betrifft, war im Grunde genommen eine einzige Ziffer, sofern ich mich recht erinnere, nämlich die Benennung des Haftungsrahmens im sogenannten Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetz – sonst nichts! (Ruf bei der FPÖ: Was habt’s denn gekriegt dafür?) Da gibt es keinerlei Vorbehalte, keinerlei Ausschussverpflichtungen, et cetera. Vor diesem Hintergrund müssen Sie diese GO-Novelle sehen, nämlich, dass der Nachfolger der EFSF, der ESM, unter völlig anderen parlamentarischen Voraussetzungen arbeiten wird.
Wir haben uns in diesen Gesprächen relativ rasch darauf geeinigt, dass wir das deutsche Vorbild verwenden wollen, nämlich das deutsche Vorbild, was die Bundestagsmitwirkungsrechte im Rahmen der EFSF betrifft. Meines Wissens sind die deutschen Abgeordneten die einzigen, die sich schon im Rahmen der EFSF solche Mitwirkungsrechte ausbedungen haben. Das spricht für ein selbstbewusstes Parlament. Das spricht für das Selbstbewusstsein der Abgeordneten im deutschen Bundestag, dass sie schon damals darauf bestanden haben, sich diese Rechte vorzubehalten.
Es war dann für mich nicht uninteressant, zu sehen – ursprünglich ging ich etwas naiv von der Voraussetzung aus, dass da drei Fraktionen verhandeln, nämlich die SPÖ-Fraktion, die ÖVP-Fraktion und die Grünen –, dass vielmehr wahr ist, möchte man sagen, dass es vier Fraktionen waren. Die vierte Fraktion war nämlich das Bundesministerium für Finanzen, das durchaus eigene Vorstellungen davon hatte, was notwendig ist, was heikel ist, was sehr sensibel ist, Vorbehalte, die zum Teil überspitzt, zum Teil berechtigt waren, und wo sie berechtigt waren, sind wir, glaube ich, auch immer darauf eingegangen.
Da gibt es in der Tat Dinge, die man bedenken muss, was den möglichen Zeitdruck einer Entscheidung betrifft, was die mögliche Vertraulichkeit einer Information oder
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