forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzusehen.
Bei den Punkten 1 bis 4 handelt es sich um
den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 d.B.): Parteiengesetz 2012 (1844 d.B.),
den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012) (1845 d.B.),
den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 d.B.), sowie
den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert werden (1847 d.B.).
Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 3 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 44 Minuten, FPÖ 38 Minuten, Grüne 32 Minuten sowie BZÖ 30 Minuten.
Für die Dauer der Fernsehübertragung in ORF 2 wurde folgende Redeordnung vereinbart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ mit 10 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 7 Minuten, ein Regierungsmitglied ÖVP mit 10 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 7 Minuten und eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 4 Minuten.
Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt nach Fraktionsstärke.
Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident achtet auf die genaue Einhaltung der vereinbarten Redezeiten und verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubobleuten – die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.
Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragungszeit in ORF 2 aufgerufen.
Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten zu beschränken.
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