Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 19

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forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzu­sehen.

Bei den Punkten 1 bis 4 handelt es sich um

den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1782 d.B.): Parteiengesetz 2012 (1844 d.B.),

den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes über Förderungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungs­gesetz 2012) (1845 d.B.),

den Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundes­gesetzes, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (1846 d.B.), sowie

den Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1942/A der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Karlheinz Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bezügebegrenzungs-BVG und das Unvereinbarkeitsgesetz geändert wer­den (1847 d.B.).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonfe­renz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Demgemäß wur­de eine Tagesblockzeit von 3 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Re­dezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 44 Minuten, FPÖ 38 Minuten, Grüne 32 Minuten sowie BZÖ 30 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung in ORF 2 wurde folgende Redeordnung verein­bart: eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 10 Minuten, ein Regierungsmitglied SPÖ mit 10 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 7 Minuten, ein Regierungsmit­glied ÖVP mit 10 Minuten, eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 7 Minuten und eine Redner-/Rednerinnenrunde mit je 4 Minuten.

Der Aufruf der Rednerinnen und Redner erfolgt nach Fraktionsstärke.

Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident achtet auf die genaue Einhaltung der vereinbarten Redezeiten und verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubobleuten – die für die letzte Runde verbleiben­de Redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.

Tatsächliche Berichtigungen werden erst nach Ende der Fernsehübertragungszeit in ORF 2 aufgerufen.

Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung vor, die Redezeit jedes Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten zu beschränken.

 


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