Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 27

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das ein Unvereinbarkeitsgesetz ist, ein Lobbying-Gesetz oder auch ein Korruptions­strafrechtsänderungsgesetz – das alles ist außer Streit gestellt.

Selbstverständlich ist das längst überfällig und notwendig, aber es ist traurig – und das haben letztlich auch die Vorredner bestätigt, und da darf man sich dann nicht mehr wundern, wenn immer mehr Bürger dieses Landes zu Recht verdrossen sind, zu Recht verärgert sind, zu Recht auch wütend werden müssen, wenn sie das erleben –, dass jetzt, heute, von drei Parteien in diesem Haus – nämlich SPÖ, ÖVP und den Grünen – durch einen Korridor, der mittels Verfassungsgesetz beschlossen wird, in die Pipeline gebracht wird, dass in Zukunft die Bundesparteiförderungen auf 29 Millionen € verdop­pelt werden können. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist dann ein unverschämter Vorgang, der die Menschen zu Recht verärgern muss, die nämlich durch die gleichen Parteien ohne Volksabstimmung in eine EU-Verfassung hineingeführt worden sind, durch die gleichen Parteien in einen EFSF-Rettungsschirm geführt worden sind, durch den heute die österreichischen Steuerzahler im Bereich von Bankspekulanten zig Milliarden Euro an Haftungen übernehmen mussten, der österrei­chische Steuerzahler und Bürger aber gleichzeitig mit Kürzungen von Familienleis­tungen konfrontiert ist, mit Pflegegeldkürzungen konfrontiert ist. Doch jetzt geht man frech und unverschämt her und verdoppelt die eigenen Parteiförderungen auf Bundes­ebene.

Jetzt verstehe ich auch, warum man Generalsekretär Herbert Kickl, der für uns ver­handelt hat, nicht das gegeben hat, was er gefordert hat. Er hat nämlich Staatssekretär Ostermayer gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Herr Bundeskanzler Faymann und auch Herr Vizekanzler Spindelegger – auch durchgerechnet – unterfertigen und bestä­tigen sollen, dass es zu keinem Cent an Erhöhung kommt. Genau das wollten die bei­den nicht, weil sie ganz anderes vorgehabt haben, und genau das muss man natürlich auch sagen.

Diese Erhöhung der Parteienfinanzierung war offenbar von Anfang an eine ausge­packelte Sache zwischen den drei Parteien SPÖ, ÖVP und Grüne, die hier natürlich die Räuberleiter machen, keine Frage, denn durch diesen Korridor im Verfassungsge­setz kann man das jetzt in Zukunft vonseiten der Regierung mit einfacher Mehrheit festlegen und letztlich auch sicherstellen und sich damit auch vor einer nächsten Na­tionalratswahl schöne Ausschüttungen sichern.

Wenn Sie, Herr Klubobmann Cap, dann sagen: Die Gegner, die das ablehnen wollen, sollen darauf verzichten!, dann sage ich: Lehnen wir es lieber heute gemeinsam ab, damit es gar nicht dazu kommt! – Das wäre unsere Verantwortung. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Wenn Sie es in der Folge beschließen, wäre ja die Opposition unverantwortlich, würde sie es nicht annehmen, da Sie sich sonst diesen Kuchen dann auch noch einmal auf­teilen, so wie Sie das schon in der Vergangenheit gemacht haben. (Beifall bei FPÖ und BZÖ. – Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Das ist ja wohl überhaupt der größte Trep­penwitz der Unverschämtheit!

Wir werden also dieses Geld, sollten Sie das jemals in der Form beschließen, zweck­gebunden für die direkte Demokratie und die Durchsetzung der Demokratie einsetzen (Beifall bei der FPÖ – ironische Heiterkeit bei der ÖVP), weil die direkte Demokratie mittels Initiativrecht genau solche Erhöhungen in Zukunft verhindern würde. Durch ver­bindliche Volksabstimmungen könnten Sie sich solche unverschämten Vorgangswei­sen gar nicht mehr leisten, weil das Volk das dann mit verbindlichen Volksabstimmun­gen zu Fall bringen könnte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Das ist der Grund Ihrer Angst vor dem Volk und warum Sie die direkte Demokratie tor­pedieren und verhindern, aber genau das werden wir der Bevölkerung auch sichtbar machen.

 


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