Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 39

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Bleiben wir daher beim Gesamtpaket! Wir haben hier ein Gesamtpaket für das Korrup­tionsstrafrecht vorgelegt. Abgeordnete sind in Hinkunft Amtsträger und unterliegen den strengen strafrechtlichen Bestimmungen über die Bestechlichkeit. Wir haben heute ein Lobbyismustransparenzgesetz vorgestellt, mit dem ein Lobbyingverbot für Funktions­träger eingeräumt ist und in dem Abgeordnete nun ein generelles Verbot entgeltlichen Lobbyings trifft. Wir haben ein umfassendes Unvereinbarkeitsgesetz vorgelegt, auf das ich noch ein bisschen näher eingehen möchte, damit die Zuseherinnen und Zuseher auch darüber Bescheid wissen, was in Zukunft für Mandatare nämlich nicht mehr mög­lich sein wird beziehungsweise was sie da alles zu tun haben.

Erstens: Alle leitenden Funktionen in Aktiengesellschaften, in GesmbHs, in Stiftungen werden unter Angabe der Bezüge meldepflichtig.

Zweitens: Alle Tätigkeiten aufgrund eines Dienstverhältnisses, aufgrund freiberuflicher Tätigkeit oder selbständiger Tätigkeit müssen bekanntgegeben werden.

Drittens: Es müssen alle Einkommenshöhen bekanntgegeben werden in fünf Stufen: bis 1 000 €, bis 3 500 €, bis 7 000 €, bis 10 000 € und über 10 000 €. Anzugeben sind die durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkünfte, jeweils bis zum 30. Juni des Folge­jahres.

Aber nicht nur Einkünfte sind bekanntzugeben, sondern es sind auch leitende ehren­amtliche Tätigkeiten bekanntzugeben, denn auch da kann es zu Unvereinbarkeiten kommen. Auch das ist klar bekanntzumachen.

Und wir beschließen, worauf sich heute die meisten Redner schon bezogen haben, auch das Parteiengesetz. Ich möchte zum Parteiengesetz noch eines anmerken: Kolle­ge Strache hat gesagt, er ist deswegen nicht für einen eigenen Antrag, dass man auf eine Erhöhung der Förderungen für Bundesparteien verzichten kann, weil dann das Geld auf die anderen Parteien aufgeteilt werden könnte.

Herr Kollege Strache, wir können Ihnen wirklich helfen. Wir können Ihnen helfen, das Gesetz so zu formulieren, dass das Geld im Topf bleibt, beim Steuerzahler bleibt und nicht weiter ausgegeben wird. Sie haben es in der Hand, einfach zu sagen, Sie redu­zieren Ihre Förderung als Bundespartei. Jederzeit können Sie das machen. (Zwischen­rufe bei der FPÖ.)

Genauso Sie, Herr Kollege Bucher, Sie haben keine Gründe, zu sagen, Sie müssen das Geld annehmen. Sie können es auch anders machen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Machen Sie es!)

Es ist auch äußerst spannend, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, dass Sie sich nun gegen eine Wahlkampfkosten-Obergrenze aussprechen, denn auch das steht im Parteien-Förderungsgesetz. Wir beschließen 7 Millionen Wahlkampfkosten-Ober­grenze. – Warum sind Sie dagegen?

Das ist ganz besonders interessant, weil Sie auf der anderen Seite, nämlich beim Bun­despräsidentenwahlgesetz diese 7 Millionen Obergrenze akzeptieren. Warum akzep­tieren Sie diese Grenze bei einer Wahl zum Bundespräsidenten, warum aber akzeptie­ren Sie sie nicht, wenn es um eine Nationalratswahl geht? – Dieser Logik kann ich lei­der nicht folgen, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Weil Sie offensichtlich über Gelder verfügen, die Sie nicht bekannt geben wollen? Weil Sie offensichtlich mehr Geld ausgeben wollen als die anderen Parteien? Sie führen hier einen Wettbewerb in „Wer kann mehr Geld ausgeben?“, und dazu sind wir von den Koalitionsparteien und auch die Grünen nicht bereit. Wir beschränken die Wahlkampf­kosten, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie wollten auch die Anwälte aus dem Lobbyistengesetz ausnehmen, und Sie bezie­hen die höchsten Parteienförderungen in jenen Bundesländern, in denen die FPÖ am


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