Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 52

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donnerbauer. – Bitte.

 


15.13.18

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, es besteht kein Zweifel: Korruption ist ein schleichendes Gift für Wirtschaft und Demo­kratie. Und auch manche Vorgänge, die in den letzten Monaten ans Licht gekommen sind, manche Verhaltensweisen, Praktiken, die von der Justiz oder auch im Untersu­chungsausschuss behandelt werden, sind zweifellos nicht zu akzeptieren. Nein, sie sind mit aller Vehemenz zu verfolgen und entsprechend zu ahnden. Es darf keinen Pardon für Korruption und persönliche Bereicherung durch Amtsträger geben.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch eines sei mit aller Vehemenz klar gesagt: Nein, Österreich ist auch keine korrupte Republik, wie das manchmal so darge­stellt worden ist, in den Medien und von manchen Politikern, und Österreich ist auch keine Korruptionsoase.

Wenn wir uns einmal die Zahlen hernehmen und vergleichen: Der Korruptionsindex von Transparency International wird ja jährlich veröffentlicht. 182 Länder auf der gan­zen Welt sind für diesen Index im Jahr 2011 untersucht worden. Und Österreich hat den Rang 16 von 182 untersuchten Ländern eingenommen. Das heißt, Österreich ist unter den 10 Prozent der besten Länder auf der Welt. So sieht eine Korruptionsoase, so sieht eine korrupte Republik nicht aus. Hinter uns liegen viele europäische Länder wie Belgien, Irland, Frankreich. Aber auch Länder wie die USA, die sich manchmal als Hort der Sauberkeit aufspielen, sind deutlich hinter Österreich gereiht. Auch das sollte man einmal klar sagen. Auch dieser Wahrheit sollte man, glaube ich, zum Durchbruch verhelfen.

Aber wir sind uns, auch in den letzten Monaten, einig gewesen, dass es zusätzliche gesetzliche Maßnahmen braucht. Das war, glaube ich, unstrittig. Und so werden wir heute mit der Beschlussfassung über dieses gesamte Transparenzpaket einen ganz wichtigen und großen Schritt auf dem Weg zu einer weiteren konsequenten Bekämp­fung der Korruption machen, und damit, davon bin ich überzeugt, auch im Korruptions­index noch weiter nach vorne, sprich zu besseren Rängen, kommen. Denn – auch das muss man wissen – der Korruptionsindex stellt ja nicht oder nicht nur oder nur zum kleineren Teil auf die Frage ab, welche Korruption es gibt, sondern auf gewisse Mus­terregelungen, die gefordert werden. Wenn man in einzelnen Bereichen manche Rege­lungen nicht hat, dann wird man da zurückgereiht.

Mit diesen Regeln, die wir heute beschließen, gerade im Justizteil, Korruptionsstraf­recht und Lobbying-Gesetz, erfüllen wir all die Anforderungen, die bei den verschiede­nen Untersuchungen und Evaluierungen internationaler Organisationen zur Korrup­tionsbekämpfung an Österreich gestellt worden sind.

Es hat daher, weil wir uns da einig waren, dass es weitere Schritte braucht, dass hier auch der Gesetzgeber tätig werden soll, in den letzten Monaten sehr intensive Ver­handlungen mit allen Parteien, mit den Justizsprechern gegeben. Ich möchte das hier auch nochmals erwähnen. Es waren sehr konstruktive Verhandlungen mit dem Bun­desministerium für Justiz, das diese Verhandlungen unterstützt hat, aber auch mit vie­len Expertinnen und Experten. Ich glaube, das, was wir heute im Bereich Justiz zur Be­schlussfassung auf dem Tisch liegen haben, ist mehr als herzeigbar.

Wir verschärfen Strafen, es gibt höhere Strafen in einzelnen Bereichen der Korrup­tionsbekämpfung, wir machen auch die Auslandstaten strafbar, wir verschärfen – was ja von vielen gefordert wurde – den Tatbestand des Anfütterns, und wir werden erst­malig ein Lobbying-Register in Österreich einführen. Und dieses Gesetz – auch wenn


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