ich ja stolz, kein Akademiker und kein Rechtsanwalt zu sein! (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Wenn ich mir die Gesetzesmaterie anschaue, kann ich als Nicht-Jurist sagen: Es ist dem BZÖ gelungen, beim Korruptionsstrafrecht sämtliche Verschärfungen mit hineinzuverhandeln, die als Resultat aus dem Untersuchungsausschuss erforderlich waren. Das ist dem kleinen Kaufmannslehrling Grosz als Justizsprecher möglich gewesen, und darauf können wir durchaus stolz sein. (Beifall beim BZÖ.)
Ich glaube, auch der Zahntechniker Strache oder auch der Nicht-Akademiker Kickl braucht sich mit dem Herrn Rechtsanwalt Dr. Fichtenbauer hoffentlich nicht zu streiten um irgendwelche akademischen Grade, denn das bringt uns ja nicht weiter. Wir wissen, warum das der Herr Fichtenbauer macht. Der Rechtsanwalt Fichtenbauer möchte Nachfolger des Rechtsanwaltsanwärters auf der Stelle des ersten, zweiten, dritten Präsidenten werden. Das ist nicht mehr und nicht weniger sein Bestreben.
Aber mir geht es jetzt um die Sache, sehr geehrte Damen und Herren! Wir erleben heute schon einen Tag der Extreme. Wir erleben ein extrem streng ausformuliertes Korruptionsstrafrecht, das einen Musterprozess der Gesetzwerdung durchlebt hat: Zähe, lange Verhandlungen mit Fachreferenten, mit den Mitarbeitern des Justizministeriums, mit allen Justizsprechern, um zu einem Ergebnis zu kommen. Danach ist dieser Gesetzentwurf in den Ausschuss gegangen. Auch das war uns noch zu wenig! Das BZÖ hat gesagt: Wir wollen eine Ausschussbegutachtung! Auch das ist passiert! Und heute beschließen wir erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik das erste Korruptionsstrafrecht, das auch seinen Namen verdient – und das in großer Einstimmigkeit am heutigen Tag! Und das ist das einzige Gesetz, wo das BZÖ heute mitgeht, denn alles andere hat nicht einmal den Wert des Papiers, auf dem es gedruckt worden ist.
Das Lobbyisten-Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, das Sie heute mitbeschließen, unterscheidet zwischen Unternehmenslobbyisten und Berufslobbyisten und nimmt die Rechtsanwälte überhaupt aus und ist im Übrigen ein Kammerprivileg für die Arbeiterkämmerer und für die Gewerkschafter. Was Ihnen wichtig war, haben wir schon gehört vom Kollegen Steinhauser: dass die Berufsstandskollegen des Herrn Fichtenbauer herausgenommen werden.
Wissen Sie, was Sie da mitbeschließen? – Sie beschließen, dass in Zukunft am „Beispielfall Hochegger“ ein Herr Hochegger in Zukunft nicht mehr als eigenständiger Lobbyist tätig sein muss, sondern er lässt sich in Zukunft gleich direkt bei der Telekom anstellen, dann kriegt er vielleicht gleich auch noch einen Platz im Parlament, denn das ist nach Ihren Vorstellungen nicht unvereinbar. Das beschließen Sie heute!
Sie beschließen heute eine Ausschussfeststellung mit, die besagt – Ohren spitzen, ruhig sitzen! –: „Letztlich wird eine Lösung zu suchen sein, mit der dem im Lobbying- und Interessenvertretungs-Register aufscheinenden Personen“ – zuhören! – „ein erleichterter Zugang zum Parlament und zu anderen Vertretungskörpern verschafft werden kann.“
Dauerpassierscheine für das Parlament! Wissen Sie, was, sehr geehrte Damen und Herren von Rot, Schwarz und Freiheitlichen? – Räumen wir die Bank weg und setzen wir da gleich einmal alle Lobbyisten hinauf, oder neben der Bundespräsidentenloge und der Bundesratsloge auf der Zuschauertribüne! Räumen wir da gleich die Lobbyisten hinein, denn das besagt ja die Ausschlussfeststellung, die Ihr „gnadenreicher“ Herr Fichtenbauer mitbeschlossen hat – ein Lobbyisten-Gesetz, das amerikanische Verhältnisse und den Kauf Abgeordneter erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik einzementiert. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Und da sagt das BZÖ unter Garantie: Nein!, denn das ist nicht der richtige Schluss aus dem Untersuchungsausschuss, das ist nicht der Schluss, den sich die Menschen in diesem Land erwarten, nämlich, wieder Moral und Anstand in der Politik, diese Grundkomponenten, breit werden zu lassen.
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