Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 78

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Ich stelle wiederum ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf eines Bundesgesetzes über Förde­rungen des Bundes für politische Parteien (Parteien-Förderungsgesetz 2012) samt Ti­tel und Eingang in 1845 der Beilagen.

Jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung, für die namentliche Abstimmung verlangt worden ist. Dies wurde ausreichend unterstützt, und wir gehen daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordne­tenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet wer­den.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Gesetzentwurf in 1845 der Beilagen stim­men, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen. Achten Sie darauf, dass nur ein Stimmzettel eingeworfen wird.

Ich bitte nun die Schriftführung, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

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(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Zanger beziehungsweise die Schriftführe­rin Mag. Lohfeyer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

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Präsident Fritz Neugebauer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die beauftragten Bediensteten des Hauses werden unter Aufsicht der Schriftführer die Zählung vornehmen.

Ich unterbreche die Sitzung für einige Minuten.

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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 16.41 Uhr unterbrochen und um 16.47 Uhr wieder aufgenommen.)

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Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 170; davon „Ja“-Stimmen: 104, „Nein“-Stimmen: 66.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe des Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

 


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