Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 77

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Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie das jemals bei pri­vaten Lobbyisten erlebt, dass sie vom Rechnungshof kontrolliert werden? – Nein, Sie werden auch die Zahlen nie bekommen. Ich möchte Ihnen aber die Zahlen sagen, die Leistungen, die die Arbeiterkammern erbringen. Ich spreche für die Arbeiterkammer Salzburg, wo ich selbst beschäftigt bin. Im Jahr 2011 fanden 169 062 Kundenberatun­gen statt. Es wurden 19 Millionen € für die Mitglieder erstritten. Es gab 61 658 Bera­tungen in der Rechtsabteilung, 29 500 Beratungen in der Konsumentenberatung, 31 537 Beratungen bei den AK-Bezirksstellen und 27 461 Beratungen in der sozialpoli­tischen Abteilung. Auch für andere Arbeiterkammern gäbe es einen ähnlichen Leis­tungsbericht.

Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Lobbying-Gesetz schafft klare Regelungen, klare Regelungen für die professionellen Lobbyisten. Das, was die gesetzlichen Interessensvertretungen im Interesse ihrer Mitglieder tun, können Sie heute bereits den Websites der einzelnen Arbeiterkammern entnehmen.

In diesem Sinn darf ich Sie ersuchen, diesem Gesetzespaket zuzustimmen! (Beifall bei der SPÖ.)

16.34

16.34.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir nehmen die Abstimmung über jeden Ausschussantrag getrennt vor.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betref­fend Parteiengesetz 2012 in 1844 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die von diesem Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält mehrere Verfassungsbestimmungen. Ich stelle daher die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorge­sehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsan­trag der Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Mag. Kogler, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Einführung eines neuen Abs. 1a in § 5 sowie Änderung des § 6 Abs. 3.

Wer hiefür eintritt, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung.  Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür Ihre Zustimmung geben, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich stelle ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Abg. Ing. Westenthaler: Auszählen!)

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit an­genommen.

 


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