im Parlament Parlamentarismus in der besten Form vorzuleben, nämlich dass sämtliche Parteien dem Antikorruptionsstrafgesetz zustimmen können, dass hier Regelungen gefunden wurden nach Vorlage durch das Ministerium, dass in Verhandlungen mit den Justizsprechern eine wirklich vorbildliche Lösung gefunden wurde. Es ist das gelungen, was auch in vielen anderen Bereichen oft wünschenswert wäre.
Wenn dann Experten und Expertinnen der Meinung sind, dass man bei diesem Transparenzpaket – es geht ja um mehrere Gesetze – von einem großen Wurf sprechen kann, ist das doch sehr erfreulich. Sickinger zum Beispiel sagt, was die größten Errungenschaften sind: Was die Parteienfinanzierung betrifft, gibt es bestimmte Spendenverbote an politische Parteien und an Abgeordnete, wahlwerbende Gruppen und Funktionäre, für öffentliche Körperschaften dürfen die Ausländer gar nicht mehr spenden, Spenden, die erkennbar in Erwartung einer Gegenleistung gemacht werden, sind grundsätzlich illegal. – Das sind schon wichtige Säulen.
Der ehemalige Rechnungshofpräsident, auch bekannt von Transparency International, Fiedler, hat uns eine „Zwei“ gegeben für einen Teil des Gesetzes. Auch das ist bemerkenswert. Bachmayer spricht davon, dass es mehr ist, als erwartet, auch kritische Experten und Expertinnen äußern sich positiv. Da ist ein großer Wurf gelungen.
Als Abschluss meiner Ausführungen möchte ich sagen – und das habe ich auch gestern in Straßburg von einem sehr wichtigen Diplomaten gehört, der mit der Korruptionsbekämpfung sehr befasst ist –: Neben all den gesetzlichen Bestimmungen, die notwendig sind, neben all der Kontrolle, neben den Sanktionen, die selbstverständlich notwendig sind, ist es aber auch noch wichtig, darauf zu schauen, wer in den verschiedenen Gremien ist, wer in den verschiedenen Kontrollorganen ist. Man muss darauf schauen, dass Frauen dabei sind, denn das ist ein guter Garant für weniger Korruption auf allen Ebenen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.30
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.
16.30
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Mit dem heutigen Gesetzespaket geht Österreich einen neuen Weg. Österreich nimmt klare, rechtliche Festlegungen vor, und wir haben – und das möchte ich als Mitglied des Untersuchungsausschusses betonen – Erkenntnisse aus dem Untersuchungsausschuss bei diesen Gesetzen mitberücksichtigt.
Wer gestern im Untersuchungsausschuss war, konnte die Einstellung eines ehemaligen Telekom-Managers, nämlich Rudolf Fischer, mitbekommen, der Mensdorff-Pouilly als Lobbyist beauftragt hatte, ein Problem für die Telekom zu lösen und dafür 500 000 € zur Verfügung stellte. Wie Mensdorff das Problem der Telekom gelöst hat, habe ihn, ehrlich gesagt, nicht interessiert, gab Fischer zu Protokoll.
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, das zeigt die Unsitte in der Privatwirtschaft auf, die wir mit dem heutigen Gesetzespaket auch bekämpfen wollen, unter anderem auch mit dem Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz.
Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich vertrete eine andere Position wie das BZÖ. Ich glaube nicht, dass man einen Mensdorff-Pouilly, der einen Lobbying-Auftrag von EADS oder von British Aerospace Systems annimmt, mit einer gesetzlichen Interessensvertretung wie der Arbeiterkammer oder der Wirtschaftskammer vergleichen kann. Diese nehmen die Interessen ihrer Mitglieder im Rahmen der Interessensvertretung wahr, und, was wesentlich ist, sie werden auch durch den Rechnungshof kontrolliert, die Budgets sind transparent. (Beifall bei der SPÖ.)
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