Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll163. Sitzung / Seite 81

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Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Sicherung der Transparenz bei der Wahrnehmung politi­scher und wirtschaftlicher Interessen (Lobbying- und Interessenvertretungs-Transpa­renz-Gesetz) erlassen und das Gerichtsgebührengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1832 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kolle­gen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich lasse zunächst über die vom erwähnten Antrag betroffenen Teile des Entwurfes, schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich wiede­rum zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Nunmehr: Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Donner­bauer, Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Artikel 1 § 15.

Wer diesen Änderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ich stelle die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Ich komme sogleich zur dritten Lesung.

Jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Auch hier stelle ich aus­drücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend Korruptionsstrafrechtsän­derungsgesetz 2012 in 1833 der Beilagen.

Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die für diesen Entwurf sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie dem Entwurf auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um Ihr Zeichen. – Das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1833 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung betreffend Evaluierung der Wirksamkeit des Korruptionsstrafrechts.

Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (E 257.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

16.52.40Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

 


Präsident Fritz Neugebauer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeord­neten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich aller Tages­ordnungspunkte zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten. Dadurch soll die umgehende Beschlussausfertigung ermöglicht werden.

 


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