sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Zu TO-Punkt 5:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1832 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 5/1 bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter und dritter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.
Zu TO-Punkt 6:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1833 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.
Die dem Ausschussbericht 1833 der Beilagen angeschlossene Entschließung wird einstimmig angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten vor, das Amtliche Protokoll hinsichtlich aller Tagesordnungspunkte zu verlesen (Beilage I-VI/1).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Dies ist nicht der Fall.
Die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbstständigen Anträge 2014/A(E) bis 2021/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 12083/J bis 12101/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 4. Juli, 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen.
Ich gebe bekannt, dass im Anschluss an diese Sitzung der Hauptausschuss im Lokal VIII eine Sitzung abhält.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 17.01 Uhr
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