Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 113

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de, ist das wirklich eine bescheidene oder eine möglicherweise notwendige, aber im­mer nur eine nicht hinreichende Angelegenheit. Das muss völlig klar sein.

Ich stelle nur ein Thema in den Vordergrund, nämlich das, was man als Spekulations­bekämpfung bezeichnen kann. Da hätten wir sicherlich mehrere Instrumente zur Aus­wahl, aber noch nicht gleich. Da spielt der ESM, richtig angewendet, eine Rolle, jeden­falls und viel stärker die Finanztransaktionssteuer und mit Sicherheit die zukünftige mögliche Emission gemeinsamer europäischer Staatsanleihen.

Das wäre eigentlich das, worauf wir hinarbeiten müssen, aber es steht ja zunächst ein­mal der ESM zur Debatte. Der Vertrag liegt ja vor, den haben wir ausführlich diskutiert. Jetzt wollen wir uns die Gipfelgespräche noch einmal in Erinnerung rufen. Man sieht jetzt an der Debatte vom Wochenende genau, wie ich immer sage, wie zweischneidig dieses ESM-Instrument ist. Wenn, wie Kollege Van der Bellen in der Vordebatte schon erwähnt hat, es möglich werden würde – das ist noch nicht der Fall –, ohne zusätzliche Vorbedingungen, ohne sozusagen ein besonderes Programm, bei dem die Troika dann auch noch hinterher ins Haus geschickt wird, ich rede ganz konkret von Italien, hier primär am Anleihenmarkt zu intervenieren, dann ist das unter dem Strich gesehen aus meiner Sicht eine gute und vernünftige Sache.

Warum? – Wenn dort Programme durchgeführt werden, die möglicherweise auch um­stritten sind, aber aus eigenem Antrieb, so wie es eigentlich in den europäischen Ver­trägen steht und den Möglichkeiten dort schon entspricht, und die immer noch mit 5, 6, 7 Prozent Zinsen oder 8 Prozent im schlimmsten Fall abgestraft werden, dann stimmt da etwas nicht. Da kann und soll nach diesen Überlegungen vom Wochenende – noch ist es nicht im laufenden ESM-Vertrag, den wir heute beschließen, drinnen, wohlge­merkt – eine Intervention dieses ESM eine durchaus brauchbare Hilfe zur Überbrü­ckung darstellen, und es wird ja dann bei einer Überbrückung bleiben, weil er ja selber entgegen allen Darstellungen hier nach oben beschränkt ist. Ich würde es für ein ver­nünftiges Instrument halten.

Ich würde es aber für sehr schlecht halten, wenn ohne besondere Konditionen und Prüfungen direkt Banken bedient werden. Ich sage Ihnen das ganz offen, Frau Minis­terin. Das wird eine harte Auseinandersetzung. (Abg. Scheibner: Das wird passieren!) Ja, das kann passieren. Über das können wir gleich reden. Es muss mindestens die Bedingung erfüllt werden, dass wir auf diesem Wege vorher eine europaweite Banken­aufsicht bekommen, die auch, wo auch immer angesiedelt, ernste Durchgriffsrechte bekommt. Ansonsten halte ich das insofern wieder für zweischneidig, als man dann ja jedenfalls nach dem Einzelfall unterscheiden muss.

Natürlich wird man sich, wenn man seriös ist, anschauen müssen: Geht es hier um Genossenschaftsbanken, um kleinere Banken, die für die regionale Wirtschaft, ganz egal, ob in Mittelitalien oder in Nordspanien, eine zentrale Rolle spielen und aus wel­chen Gründen immer in eine Schieflage geraten, dann ist es eigentlich ziemlich Blun­zen, ob wir über den Staat oder direkt die Banken rekapitalisieren. Wesentlich ist nur: Wozu ist das gut?

Wenn es aber darum geht, Investmentbanken, wo man vorher lange zugeschaut hat, wie die Eigentümer das Geld vielleicht noch rechtzeitig auf die Seite räumen, wie die Gläubigerhaftung außer Acht gelassen wird, auch noch zu rekapitalisieren, das werden Sie politisch nicht aushalten und das deshalb nicht tun, und wenn, dann wird es einen anständigen Crash geben, und wenn auch nur einen politischen. Ich halte das für ganz wesentlich, aber ich sage, auch diese Gefahr ist unterm Strich kein Grund, den ESM abzulehnen, weil er richtig angewendet eine vernünftige Überbrückungshilfe für die-
se durchaus schwierige Situation in einigen europäischen Ländern sein kann. (Abg. Scheibner: Überbrückungshilfe?! Wofür?)

 


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