Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 118

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Er tut das alles unter ganz strengen Auflagen. Nur wenn ein Problemland jene Refor­men durchführt, die zurück zu nachhaltigem Wachstum und zu nachhaltig sanierten Staatsfinanzen führen, gibt es Unterstützung. Ohne Auflagenerfüllung keine Unterstüt­zung.

Mit dem ESM wird erstmals auch ein geordnetes Umschuldungsverfahren für Staaten ermöglicht. Das geschieht, indem ab 2013 die emittierten Staatsanleihen in Europa be­ziehungsweise im Euroland bestimmte Klauseln enthalten müssen, dass diese Staats­anleihen dann, sollte es doch zu einem Bankrott kommen, umgeschuldet werden kön­nen – geordnet nach einem Verfahren, das im ESM bereits vorgesehen ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, warum man gegen solche geordnete Verhältnisse ist, wa­rum man das nicht will, warum man nur apokalyptische Horrorszenarien von Anarchie hier zeichnet! Nein, das ist es nicht, es ist ein anderer Weg. Er regelt, wie man mit Kri­sen umgeht, und nicht, wie man vor der Krise den Kopf in den Sand steckt. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der FPÖ: Sie können ja nicht einmal den Ausdruck „Apokalypse“ richtig werten!)

Insgesamt sind also alle Umstände, die hier zu diesem Instrument geführt haben, trau­rig und schmerzhaft; aber die Vergangenheit hat uns gelehrt, was wir brauchen. Wir haben ursprünglich geglaubt, wir kommen mit einem Übergangsmechanismus aus. – Nein, wir gründen jetzt einen permanenten Stabilitätsmechanismus für unsere Wäh­rung, die uns das wert ist. Da sind sich alle Fachleute einig.

Es gibt aber auch Ignoranz gegenüber diesem Instrument und eine Fülle von Angstpro­paganda und falschen Äußerungen. Die Experten haben das im Hearing öffentlich oh­nehin schon wieder auf den Boden des Faktischen gestellt. Es ist beispielsweise eine Unwahrheit, dass der Gouverneursrat dieses Stabilitätsmechanismus unbegrenzt Geld von Österreich abrufen kann und wir damit unsere Budgethoheit hier im Hohen Haus aufgeben. (Abg. Neubauer: Ist es nicht!)

Im Gouverneursrat sitzt die Finanzministerin oder eben in Zukunft die Finanzminister oder -ministerinnen, je nachdem, wer eben Finanzminister sein wird. In der Erstphase ich, denn ich bin jetzt Finanzministerin. Ich kann aber dort nicht nach eigenem Gut­dünken agieren, sondern, es ist hier schon sehr intensiv diskutiert worden, es muss mich dieses Hohe Haus zu den Beschlüssen ermächtigen, sodass ich dort dann Ja sa­gen darf oder dagegen sein muss.

Im Übrigen ist es auch falsch, dass die Direktoren dort alle so enorm viel Geld verdie­nen. Die Direktoren machen ihre Arbeit ehrenamtlich. Nur der geschäftsführende Direk­tor, einer von ihnen, der dort die Geschäfte leitet, wird bezahlt; alle anderen Direktoren, die von den Finanzministern nominiert werden, machen ihre Arbeit ehrenamtlich.

Wir sind Anteilseigner. Unser Anteil beträgt insgesamt 2,2 Milliarden €, die wir in fünf Tranchen einzahlen müssen, und dann gibt es noch ein abrufbares Kapital, ausgerich­tet auf die nächsten Jahrzehnte, von 17,2 Milliarden €. Dieses Eigenkapital kann nicht beliebig erhöht, sondern nur durch einen Beschluss des Parlaments angehoben wer­den. Ja selbst für das bereits beschlossene Kapital, wenn es abgerufen wird, muss hier im Hohen Haus wieder ein Beschluss gefasst werden. (Abg. Podgorschek: Schulauf­satz, gell?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich hat damit die intensivsten Mitwir­kungsrechte des Parlaments bei diesem internationalen Finanzinstitut. Wären wir nicht in der Lage, so ein Managementinstrument für unsere Währung zu installieren, würden wir mit den bestehenden, nicht so gut organisierten Instrumenten weiterarbeiten. Na, was ist besser? Der Feind des Guten ist immer das Bessere. Daher ist der ESM besser als die Stabilitätsfazilität. Es ist besser, als bilaterale Kredite zu gewähren, wie wir das


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