und Herren, gehören natürlich nicht zu den amtlichen Tätigkeiten! Außerdem kann die Immunität aufgehoben werden. Ein gutes Beispiel dafür kennen wir: Die Immunität des ehemaligen Präsidenten des IWF wurde aufgehoben, weil das mit seiner amtlichen Tätigkeit nichts zu tun gehabt hat. Natürlich sind alle Vertreter, die im Gremium arbeiten, auch den Gesetzen, die österreichischen Vertreter den österreichischen Gesetzen, unterworfen, aber die Immunität macht natürlich Sinn, weil es um den Schutz des ESM-Kapitals geht, nämlich um den Schutz vor Schadenersatzklagen von privaten Gläubigern, weil auch die Einbindung privater Gläubiger vorgesehen ist.
Oder: alle Informationen des ESM sind geheim. – Das Gegenteil ist der Fall! Alles wird hier im Hohen Haus diskutiert. Es gibt nur eine Ausnahme, nämlich im Unterausschuss, wenn es beispielsweise um Interventionen im Sekundärmarkt geht. Es wäre auch völlig verkehrt, das öffentlich zu diskutieren, denn dann kann man die Intervention gleich unterlassen.
Ich möchte vielleicht noch ein paar Worte zu den Experten sagen, die uns am 28. Juni zur Verfügung gestanden sind.
Was hat zum Beispiel Professor Haber gesagt? – Er hat zur Dimensionierung Stellung genommen und gesagt: Klein – dann ist der ESM nicht glaubwürdig, mittel – dann ist die Glaubwürdigkeit wahrscheinlich auch nicht gegeben, aber viel Geld ist weg. Wenn er ausreichend groß ist – und mit 700 Milliarden ist er ausreichend groß –, dann hat er auch die notwendige Glaubwürdigkeit. Es geht kein Geld verloren, aber der ESM kann schnell reagieren.
Professor Haber hat auch eine Empfehlung abgegeben: den ESM gemeinsam mit dem Fiskalpakt zu beschließen.
Dr. Mooslechner von der Oesterreichischen Nationalbank hat auch ein paar interessante Stellungnahmen abgegeben, nämlich dass die Währung, der Euro, bisher keine Sicherheitsmechanismen gehabt hat, dass Kreditgewährung nur nach strengen Bedingungen erfolgt, und er hat klargestellt, dass es für Österreich immer ein Vorteil war, wenn es europäische Lösungen gegeben hat, weil Österreich selbständig zu klein ist.
Interessant ist auch – weil von Verfassungsbruch die Rede ist –, was Professor Potacs von der Wirtschaftsuni erzählt hat: Artikel 136 Abs. 3 schafft keine Solidarunion, die Begleitnovellen sind beispielhaft, eine enge Mitwirkung des Parlaments wird sichergestellt. Als ein Musterbeispiel für die Souveränität hat er es bezeichnet.
Zur Verfassungsänderung hat er klargelegt: keine grundlegende Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes, keine Änderung der Grundprinzipien. Auch das ist wichtig.
Und: Jede Zustimmung im ESM ist an die vorherige Zustimmung des Parlaments gebunden.
Professor Rosner, der auf Einladung der Grünen gekommen war, hat gesagt: Die Rückkehr zum Schilling wäre naiv.
Wenn Sie es mir nicht glauben, dann glauben Sie es vielleicht dem „spiegel“: Die gemeinsame Währung soll gerettet werden, denn der Zerfall der Euro-Zone hätte beispielsweise für Österreich Auswirkungen wie ein Ansteigen der Arbeitslosigkeit im zweiten Jahr nach Auflösung von 8,6 Prozent und ein Sinken der Wirtschaftsleistung von 9,7 Prozent.
Nun, Kollege Huber, haften Sie für die Folgen dieses Nichtstuns? Oder, Kollege Höbart, wollen Sie den Experten nicht glauben? Es gibt natürlich auch viele andere, denn eines ist ganz, ganz wichtig: Die gemeinsame Währung müssen wir schützen. Der Wohlstandsverlust durch den Zerfall der Euro-Währung wäre viel, viel höher als der Einsatz für die Rettung, für das Beibehalten.
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