Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.
Ich gehe vor wie zuvor. Die Vorgangsweise ist bekannt.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die besondere Kundmachung des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG stimmen, „Ja“-Stimmzettel, also die grauen Stimmzettel, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel, das sind die rosafarbenen, in die Urne zu werfen.
Beachten Sie auch hier wieder, nur einen Stimmzettel zu verwenden.
Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Stimmabgabe ist beendet.
Zum Zwecke der Stimmenzählung unterbreche ich die Sitzung.
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(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.01 Uhr unterbrochen und um 17.05 Uhr wieder aufgenommen.)
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Präsident Fritz Neugebauer (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:
Abgegebene Stimmen: 179; davon „Ja“-Stimmen: 126, „Nein“-Stimmen: 53.
Der Antrag des Verfassungsausschusses gemäß Artikel 49 Abs. 2 B-VG in 1880 der Beilagen ist somit angenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;
Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Brosz Dieter, Brunner Christiane, Buchmayr;
Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;
Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;
Einwallner, Eßl;
Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;
Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gerstl, Gessl-Ranftl, Glaser, Glawischnig-Piesczek, Grillitsch, Grünewald;
Haberzettl, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;
Ikrath;
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