Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 175

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17.41.137. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1725 d.B.): Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Ir­land, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Re­publik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem König­reich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugie­sischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Repu­blik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden (1881 und Zu 1881 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Die Debatte eröffnet Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


17.42.07

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hohes Haus! Abgesehen von der jetzt geschäftsordnungsmäßig zu führenden Debatte erfahren wir gerade mit Erschüt­terung durch die ausgeteilten Zeitungen, dass das zehnjährige vermisste Wiener Kind Sebastian tot aufgefunden worden ist. Ich möchte seinen Eltern Beileid wünschen und an diesem Beispiel eigentlich auch aufzeigen, wie das Leben spielt, wie knapp beisam­men wirkliches Drama ist und das, was wir als Drama empfinden, wenn wir uns gegen­seitig hier Dinge an den Kopf werfen. Angesichts dessen, was sich alles abseits dieses Hauses abspielt, sollten wir unser eigenes Tun schon gelegentlich als relativ betrach­ten.

Davon abgesehen sprechen wir jetzt über das ernste Thema, das wir schon abge­stimmt haben, und über den Fiskalpakt. Ich bringe das ergänzend vor, was ich auch schon im Verfassungsausschuss zum Ausdruck gebracht habe, und werfe folgendes kritische Licht.

Die kritischen Punkte zum Fiskalpakt sind, dass nur die Mitgliedstaaten ein Klagerecht beim EuGH haben, nicht jedoch die Kommission oder andere EU-Institutionen. Es ist politisch äußerst unwahrscheinlich, dass ein Mitgliedstaat einen anderen Mitgliedstaat bei Verstoß gegen die Vertragsbestimmungen des EU-Fiskalpaktes klagt – schwerer Fehler von der Systematik.

Überdies hat der EuGH von sich aus nicht die geringsten Unterlagen, die die Verlet­zung von Vertragsbestimmungen durch einen Mitgliedstaat beweisen könnten, vor al­lem die unzureichende Umsetzung der strengen Fiskalregeln im nationalen Recht und deren Einhaltung. Der Vertrag regelt nicht, wie der EuGH zu seinen Unterlagen im Pro­zessfall käme. Daher wäre es jedenfalls sinnvoll, dass der Europäische Rechnungshof halbjährlich so quasi als Frühwarnsystem entsprechende Untersuchungen durchführt und darüber berichtet.

Überdies scheint es nicht sehr zielführend zu sein, über Mitgliedstaaten, die den Fis­kalpakt verletzen und ohnedies über kein Geld verfügen, noch zusätzlich Geldstrafen zu verhängen. Die müssten sie sich offenkundig aus der Bedeckung des ESM holen – also ein äußerst widersprüchliches Gesetz.

Über die Verfassungsproblematik, die von den Befürwortern des Fiskalpaktes negiert wird, wurde ja schon hinlänglich diskutiert. Insbesondere handelt es sich um Ein­schränkungen der österreichischen Budgethoheit und um die Problematik, dass das österreichische oberste Organ, nämlich der Finanzminister/die Finanzministerin, an das Votum der Kommission gebunden ist, also ein Stimmbindungsverhältnis zwischen ei-


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