Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 178

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Konsolidierung und Wachstum gehören zusammen. Nur wenn es Europa gelingt, beide Ansätze koordiniert zu verfolgen, können wir die öffentlichen Finanzen stabilisieren und die notwendige Grundlage für nachhaltiges Wachstum und neue Arbeitsplätze bilden. Der Nationalrat begrüßt daher ausdrücklich, dass der Europäische Rat vom 28./29. Ju­ni 2012 dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (‚Fiskalpakt‘) einen Pakt für Wachstum und Beschäftigung zur Sei­te gestellt hat. Die dafür vereinbarten Mittel in der Höhe von 120 Milliarden Euro sollen prioritär zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, zur Förderung von Forschung und Innovation sowie zur Stärkung der kleinen und mittleren Unternehmen Europas (KMU) eingesetzt werden. Die Bereiche, die für nachhaltiges und qualitativ hochwertiges Wachstum sorgen und damit Europa dauerhaft im internationalen Wettbewerb als dy­namischen und erfolgreichen Wirtschaftsraum mit leistungsfähigen Sozialsystemen po­sitionieren, werden damit rasch zusätzliche Impulse erhalten. Allein mit der im Pakt enthaltenen Aufstockung des Kapitals der Europäischen Investitionsbank sollen bis 2014 zwei Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Dies wird einen wichtigen Beitrag zum Abbau der teilweise dramatisch angestiegenen Arbeitslosigkeit in manchen Regionen Europas – hervorgehoben sei hier im Besonderen die inakzep­tabel hohe Jugendarbeitslosigkeit – leisten. Die im Pakt enthaltene Jugendgarantie – unterstützt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds – wird hier ebenfalls positiv wir­ken. Der Pakt sieht weiters vor, dass KMU noch stärker gefördert werden, auch da­durch, dass ihnen der Zugang zu EU-Fördermitteln erleichtert wird. Österreich schlägt in diesem Zusammenhang die Bündelung und bessere Ausschöpfung bereits vorhan­dener EU-Mittel durch die Einrichtung eines EU-Wachstums- und Innovationsfonds vor. Der Pakt betont auch die notwendige Vertiefung und Vollendung des Binnenmarktes, die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der Union und die in den Mitgliedstaaten erfor­derlichen Strukturreformen.

Eine angemessene Beteiligung des Finanzsektors ist für eine tragfähige Konsolidie­rung ebenso unabdingbar. Österreich hat sich gemeinsam mit Deutschland und Frank­reich von Beginn an für ein rasches Voranschreiten in diesem Bereich ausgesprochen und die Verhandlungen dazu führend vorangetrieben. Entsprechend den Beschlüssen des Europäischen Rates wird sich Österreich daher auch einer Allianz von Mitglied­staaten anschließen, die den Antrag auf Begründung einer Verstärkten Zusammenar­beit zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer möglichst rasch der Kommission vorlegen werden. Diese Verstärkte Zusammenarbeit soll noch in diesem Jahr endgültig beschlossen werden. Die Finanztransaktionssteuer soll auch im Rahmen der Ver­stärkten Zusammenarbeit dem Vorschlag der Europäischen Kommission folgen und diesen weitgehend abbilden. Entscheidend ist, dass einzelne Mitgliedsstaaten eine sinnvolle Besteuerung des Finanzsektors nicht länger verhindern können.

In diesem Sinne stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der von den Staats- und Regierungschef am 28./29. Juni 2012 mit dem ‚Pakt für Wachstum und Be­schäftigung‘ eingeschlagene Weg für eine nachhaltige Bewältigung der Finanz- und Schuldenkrise weiter vorangetrieben wird und die notwendige Budgetkonsolidierung in Europa ähnlich wie in Österreich durch einer intelligente Kombination aus Wachstums­impulsen, Zukunftsinvestitionen, Einsparungen und Strukturreformen erfolgt.

Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert, durch die Teilnahme an einer ‚Ver­stärkten Zusammenarbeit‘ eine Einführung der Finanztransaktionssteuer bis 2014 si-


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