erklärt –, dass es gegenüber dem ESM ein ambivalentes Verhältnis gibt, was die Zustimmung betrifft, aber dass im Wege der Verhandlungen viel erreicht werden konnte, vor allem auch auf der Ebene der Mitwirkungsrechte – aber nicht nur dort –, was es uns ermöglicht, hier zuzustimmen.
Anders verhält es sich – das sei hier auch noch einmal klar deponiert, und das hat Kollege Van der Bellen ja auch schon gesagt – mit dem Fiskalpakt, wo wir uns ganz klar positionieren und sagen, diesem Fiskalpakt können und werden wir nicht zustimmen. (Abg. Grosz: Genauso klar wie beim ESM! – Abg. Dr. Rosenkranz: Klar wie Kloßbrühe!)
Man hätte sich mit dem Fiskalpakt Zeit lassen können – das sei vor allem an die Sozialdemokratie gerichtet. Ursprünglich hat es auch so ausgeschaut, als würde das nicht gemeinsam beschlossen werden müssen. Aus den von Ihnen bereits so genannten politischen Notwendigkeiten gab es dann Eile, und es soll heute von Ihrer Seite beschlossen werden.
Ja, ich habe kein Problem damit. Ich lehne es jetzt ab und ich hätte es auch im Herbst abgelehnt, aber es hätte vielleicht die Möglichkeit gegeben, dass sich in Ihrer Fraktion noch so manche näher informieren, sich vor allem auch näher informieren über die Frage des verfassungsmäßigen Zustandekommens, um dann nämlich auch dem Bundespräsidenten den Job zu erleichtern, denn Tatsache ist – und das haben wir alle, die wir dort waren, im Hearing gehört –, dass es bezüglich des ESM, so wie vorher fälschlicherweise hier zwischengerufen wurde, keinerlei verfassungsrechtliche Bedenken der ExpertInnen gab, beim Fiskalpakt aber sehr wohl. Kollege Van der Bellen hat auch das schon angesprochen. (Abg. Dr. Bartenstein: prüft nicht der österreichische Bundespräsident, Frau Musiol! Erkundigen Sie sich! – Ruf bei der FPÖ: Bei der Grünen Jugend vielleicht!)
Das verfassungsmäßige Zustandekommen eines Gesetzes überprüft der Bundespräsident sehr wohl. Wir haben im Hearing ganz klare Aussagen von Professor Griller gehört. Mittlerweile haben sich ja weitere Verfassungsrechtsexperten, Leidenmühler und andere, zu Wort gemeldet, die ganz klar gesagt haben, dass hier eine Verfassungsänderung vorliegt, dass daher ein Bundesverfassungsgesetz zu beschließen wäre und dass es drei wesentliche Gründe dafür gibt, warum das der Fall ist.
Der eine ist die sogenannte Schuldenbremse,
die die Budgethoheit des Nationalrates weiter einschränkt. Der andere ist
der Artikel 7, der eben den österreichischen Vertreter
verpflichtet, immer mit der Kommission zu stimmen, und das würde
Artikel 23e
B-VG widersprechen. Und der dritte ist die Salvatorische Klausel.
Was wird passieren? – Sie werden es heute beschließen, eben nicht mit der nötigen Verfassungsmehrheit. Wir haben ein Gutachten in Auftrag gegeben. Wir werden nach Erstellung dieses Gutachtens einerseits einen Brief an den Bundespräsidenten schreiben, um ihm unsere Bedenken mitzuteilen, und dann werden wir sehen, wie er sich verhält. Sollte er aber das verfassungsmäßige Zustandekommen unterzeichnen, dann erwägen wir, wie auch die anderen Oppositionsparteien, eine Verfassungsklage. Dann ist die Folge aber schon eine gravierende, denn dann haben Sie hier etwas beschlossen, was in Geltung sein wird. Sobald der Verfassungsgerichtshof aber das Erkenntnis treffen würde, dass eben keine Verfassungsmäßigkeit besteht, würde dieser Vertrag einfach nicht mehr zur Anwendung kommen. Dann dürfte kein Organ in Österreich diesen Vertrag mehr anwenden. Sie würden sogar das Problem bekommen, dass Sie völkerrechtliche Vertragsverletzungen begehen.
Sie nehmen das in Kauf, bevor Sie das näher geprüft haben. Wir werden sehen, wer hier rechtlich recht behält. (Beifall bei den Grünen.)
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