Dieses Abwägen führt bei uns zum Beispiel dazu, dass wir, auch schon mit bestimmten Kritikpunkten, bestimmten Veränderungen und Punkten dazu, dem ESM zugestimmt haben, insbesondere auch dem Art. 136 im Vertrag von Lissabon mit seinem neuen 3. Absatz. Aber beim Fiskalpakt tun sich viele Fragen auf – sie sind ja zum Teil schon erwähnt worden –, die von uns durchaus auch negativ beantwortet werden. Deshalb lehnen wir dieses Konstrukt ab. (Zwischenruf des Abg. Dr. Bartenstein.)
Im Übrigen völlig konsistenterweise, Kollege Bartenstein! Wir haben ja auch der innerösterreichischen Schuldenbremse nicht zugestimmt und diese nicht mit in den Verfassungsrang gehoben. Damit das auch einmal gesagt ist, weil Sie ja hier schon paar Mal den Vorwurf erhoben haben: Immer dann, wenn es um eine Zweidrittelmaterie geht – wenn das überhaupt ein Vorwurf sein soll, das ist für mich ohnehin nicht logisch, aber es stimmt ja auch nicht –, immer dann, wenn es um eine Zweidrittelmaterie geht, würden die Grünen zustimmen, und sonst nicht. Nein, es ist genau umgekehrt: Es ist eine Abwägung in der Sache, und diese führt dazu, dass wir aufgrund bestimmter Problematiken dieser Schuldenbremsenkonstruktionen nicht dafür zu gewinnen sind!
Bleiben wir bei einem Leitproblem dieses Dings: Sie wollen immer auf das strukturelle Defizit abstellen! Das ist ja an sich immer noch gescheiter, als das – unter Anführungszeichen – „normale“ Defizit zu nehmen, weil hier bestimmte Mechanismen greifen sollen. Kollege Matznetter hat es ja vorhin erwähnt. Aber wir haben hier natürlich wirtschaftsstatistisch allergrößte Probleme damit – das gilt im Wesentlichen auch für den Fiskalpakt, was wir bei der innerösterreichischen Schuldenbremse schon angemahnt haben –, einen derart wichtigen Vertrag, der in die Rechte der jeweiligen nationalen Parlamente eingreift – das ist es ja wohl doch –, sozusagen auf eine derartige Bemessungskonstruktion wie ein strukturelles Defizit zu stellen, wo bis jetzt klar ist, dass es Abweichungen um mehrere Prozentpunkte gibt. Sie geben hier einen halben Prozentpunkt vor, der einzuhalten ist. Aber wir wissen aus der Vergangenheit, dass es hier – je nach Berechnungsmethode, ob im Vorhinein und dann noch im Nachhinein – Abweichungen um bis zu 3 Prozent gibt. Bitte, das ist ja das Sechsfache von dem, was Sie da als Limit einziehen wollen!
Das ist einfach aus dieser Überlegung heraus schon schwer problematisch, auch wenn es an dieser Stelle vielleicht noch gut gemeint ist. Das allein würde schon unsere Ablehnung begründen, weil man das ganz anders angehen müsste.
Schauen Sie, auch die Verquickung zum ESM – das wird ja dauernd auch von der rechtlichen Seite her eingefordert –: Ja, wir wissen schon, am Anfang war das nicht drinnen im Vertrag, im ESM-Vertrag nämlich, und es ist dann dazugekommen. Wissen Sie, das ist eigentlich vertragsrechtlich und politisch und wirtschaftspolitisch schon ziemlich wurscht, ob das da drinsteht oder nicht. Warum? – Wenn ein Land überhaupt in die Lage oder in die Not versetzt ist, beim ESM sozusagen ein Ansuchen zu stellen, dann ist die Passage auch schon wurscht, denn in Wirklichkeit geht es ja dann darum, bestimmte Programme aufzusetzen, die hoffentlich in Zukunft intelligenter ausschauen als die letzten.
Wir sind sehr wohl für Strukturreformen in vielen Ländern – im Übrigen auch bei uns! Da geht unser Appell wieder an die ÖVP, bei vielem, auch bei Zweidrittelmaterien, den Weg freizugeben, damit wir hier mehr weiterbringen können. Aber in vielen Ländern wird es Reformen brauchen, und man muss es einfach intelligenter angehen. Da hilft es nichts, mit dem Lineal über den ganzen Kontinent drüberzufahren.
Was ist denn los in Griechenland? – Das ist doch unerträglich bis heute, dass dort zig Milliarden – zig Milliarden! – an Vermögen ins Ausland geschafft wurden und die Europäische Union und andere hier nicht in der Lage sind, Regeln zu erzeugen, dass dort besser zugegriffen werden kann! (Beifall bei den Grünen.) Die Behörden in Griechenland haben ja die längste Zeit überhaupt keine Absicht gezeigt, dem nachgehen zu
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