Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 197

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wollen. Es ist auch das politische und beamtete System dort in einer Art und Weise korrupt wie nirgends sonst in Europa. Das muss man auch hier sagen dürfen!

Das muss korrigiert werden, und da muss eingegriffen werden. Da werden wir in jedem Land unterschiedliche Bedürfnisse vorfinden. Da hilft uns dieser Fiskalvertrag nichts für die Reformen, die Sie vielleicht auch zu Recht einmahnen mögen, dort, wo wir uns tref­fen.

Das ist der Grund, warum man ökonomisch nicht dafür sein kann, aber es gibt natürlich auch noch andere ökonomische Probleme. Über die haben wir am Vormittag schon diskutiert. Jetzt noch ein rechtliches: Ich verstehe nicht, und das ist auch ein Grund un­serer avisierten Verfassungsklage, dass Sie einem Vertragswerk zustimmen, das eine derart offensichtliche Lücke hat. Nämlich: Wenn die Budgetregeln der Verträge nicht befolgt werden, legt die EU-Kommission den automatischen Korrekturmechanismus fest. Der steht jetzt noch nicht einmal fest. Sie wissen ja nicht einmal, worüber Sie ab­stimmen an der Stelle! Gerade jetzt ist einmal etwas gekommen, aber die Sanktionen stehen jetzt schon fest. Der Mechanismus nicht. Ich halte das von vornherein für eine äußerst merkwürdige Vorgangsweise, die auch unser rechtliches Misstrauen mitbe­gründet. Die anderen Argumente hat im Hearing hier Professor Griller vorgebracht. (Beifall bei den Grünen.)

Es muss wohl bei aller Notwendigkeit einer Vertiefung der Europäischen Union sinnvoll und möglich sein, das auch innerhalb der Unionsverträge zu machen wie etwa bei der Enhanced Cooperation und nicht durch solche windigen Vertragskonstruktionen außer­halb, wenn es nur irgendwie anders geht.

Da wäre es möglich, und deshalb ist auch der Europäische Konvent so wichtig, dass diese Fragen der integrierten Wirtschaftspolitik einmal zusammengefasst und unter ei­nem gelöst werden. Und das wird auch die Voraussetzung für Eurobonds sein. Dort können wir dann über sinnvolle Regeln reden, wie die Haushalte zusammengeführt werden. Dass die natürlich nicht komplett auseinandergehen dürfen als Vorausset­zung, ist klar. Das ist jedoch die falsche Regel, und deshalb sind wir dagegen. (Beifall bei den Grünen.)

19.01

19.01.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 1725 der Beilagen gemäß Ar­tikel 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.

Hiezu ist, von 20 Abgeordneten unterstützt, namentliche Abstimmung verlangt wor­den.

Wir gehen daher so vor. Die Vorgangsweise ist bekannt.

Die beiden Schriftführerinnen, die Kolleginnen Lohfeyer und Franz, werden den Na­mensaufruf durchführen. – Bitte.

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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

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