Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 232

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Das Beispiel Kosovo, das wir jetzt hier auch in dieser Materie behandeln, zeigt ja, dass man Verträge auch kündigen kann, nämlich dann, wenn es sogar der Regierung zu bunt wird, wenn überhaupt nichts mehr zurückkommt, wenn diese Regierung erkennt, da ist offensichtlich eine Schieflage. Daher werden wir diesem Antrag natürlich zustim­men.

Aber genauso gerne hätten wir es, dass auch bei allen anderen Abkommen in den So­zialbereichen einmal eine Evaluierung erfolgt, um zu sehen: Ist es überhaupt so, dass da ein Geben und Nehmen ist, oder ist es eine Einbahn, wo in eine Richtung sehr viel Geld fließt, in die andere nicht?

Wenn wir draufkommen, dass es eben nicht so ist, dann müsste man schauen, ob es vielleicht auch Möglichkeiten gäbe, diese Schieflage zu korrigieren oder eine vernünfti­gere Lösung zu finden. Daher werden wir dem anderen Antrag nicht zustimmen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­berger. – Bitte.

 


21.16.02

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Hohes Haus! Da wir uns den ganzen Tag über bereits mit europäischen Themen befassen, geht es natürlich auch bei mir weiter mit dem Abkommen über soziale Sicherheit zwischen Österreich und Serbien.

Ich möchte auch versuchen zu erklären, warum wir solche Abkommen als notwendig erachten. Denn es ist nicht so einfach, wie das in der Öffentlichkeit immer wieder dar­gestellt wird, dass Menschen ein Leben lang nur in einem Staat arbeiten, um dort an­schließend vielleicht den Ruhestand genießen zu können. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Menschen haben in einem Land einen Arbeitsplatz, vielleicht auch nur für eini­ge Jahre, und übersiedeln dann in ein anderes Land. Und dann gibt es eben auch un­terschiedliche Sozialsysteme, wo jederzeit der Fall eintreten könnte, dass sie aufgrund deren Unterschiedlichkeit auch Nachteile erleiden können.

Da nehme ich, um das vielleicht zu verdeutlichen, auf das Thema Pensionen Bezug. In Österreich hat man erst dann einen Pensionsanspruch, wenn man 15 Beitragsjahre vorzuweisen hat, also 15 Jahre versichert war.

Jetzt gibt es aber eine große Zahl von Menschen, die in mehreren Staaten arbeiten, aber in den einzelnen Staaten oft zu wenig Versicherungszeiten haben, um überhaupt einen Pensionsanspruch erwerben zu können.

Mit diesem Abkommen, das unverständlicherweise von einigen abgelehnt wird, tritt eben der Fall ein, dass die in diesen Staaten erworbenen Versicherungszeiten künftig auch zusammengerechnet werden können. Das heißt, aufgrund solcher Abkommen hat jemand, der in Österreich nur fünf Jahre gearbeitet hat, aber in einem anderen Staat zehn Versicherungsjahre aufzuweisen hat, dann auch einen Pensionsanspruch, logischerweise von Österreich nur für die hier erworbenen fünf Jahre.

Selbstverständlich besteht, wenn derartige Abkommen nicht abgeschlossen werden, auch eine große Gefahr, was die Doppelversicherung anbelangt. Denn machen wir sol­che Abkommen nicht, könnte auch der Fall eintreten, dass der Arbeitgeber Sozialver­sicherungsbeiträge in Österreich und auch in einem anderen Land für die jeweiligen Arbeitnehmer zu bezahlen hat. Der extremste Fall wäre aber jener, dass sich kein Staat im Bereich der Sozialversicherung verantwortlich fühlt.

Dann könnte schlimmstenfalls nämlich der Fall eintreten, dass ich in meinem Urlaubs­land keine medizinischen Leistungen mehr in Anspruch nehmen kann. Damit das nicht


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