Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 276

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unserer Sicht nicht ausreichend, aber dort ist noch die beste Form der Bürgerbetei­ligung gegeben. Und dann wundere ich mich gerade bei einer Partei wie der FPÖ, die direkte Demokratie plakatiert, aber im Ausschuss, wenn die Öffentlichkeit dann nicht so genau zuhört, sagt: Na ja, wir warnen vor zu viel Bürgerbeteiligung! Das hat ein biss­chen Erklärungsbedarf. (Abg. Dr. Graf: Was macht ihr denn? Die Grünen brauchen das Wort „Bürgerbeteiligung“ nie wieder in den Mund zu nehmen! Nie wieder! – Weite­re Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Noch einmal zum Grund des Zustandekommens dieses Gesetzes: Da die Bürgerbetei­ligung im österreichischen UVP-Gesetz eben nicht ausreichend geregelt ist, gab es zahlreiche Beschwerden an die Kommission. (Abg. Dr. Graf: Die Bürgerbenachteili­gungspartei sind die Grünen!) Die EU hat dem auch stattgegeben. Es gibt ein eindeu­tiges Mahnschreiben, dass wir hier Verbesserungsbedarf haben. Das betrifft eben das vom Vorredner angesprochene Feststellungsverfahren, wo es darum geht: Brauche ich für ein Projekt überhaupt eine UVP oder nicht?

In diesem Verfahren gibt es keine Parteienstellung für Bürgerinnen und Bürger, für Nachbarinnen und Nachbarn. Sie haben jetzt die NGOs hineingenommen. Das begrü­ßen wir, es ist aber bei Weitem nicht ausreichend. Wir wissen, 80 Prozent aller Fest­stellungsverfahren gehen negativ aus; das heißt, es ist keine UVP notwendig. Als Nachbarin, als Anrainerin, als Bürgerinitiative habe ich dann keine Möglichkeit, das zu beeinspruchen! Und die Parteienstellung der NGOs reicht eben nicht aus, weil NGOs einfach andere Interessen vertreten als eine lokale Bürgerinitiative oder eine Anrai­nerin/ein Anrainer und weil NGOs sich auch nicht in jedem lokalen Projekt engagieren können.

Das heißt, aus unserer Sicht wurde da dem Mahnschreiben der EU nicht ausreichend Rechnung getragen. Wir haben deswegen auch einen Antrag eingebracht, dass wir zu­sätzlich die Parteienstellung von BürgerInneninitiativen, von Anrainerinnen und Anrai­nern fordern. Dieser wurde leider von Ihnen abgelehnt.

Was in diesem Gesetz fehlt, ist auch die finanzielle Unterstützung für Bürgerinitiativen. Wir Grüne haben das! Wir haben einen Bürgerinitiativenfonds, der sehr gut angenom­men wird, weil er auch gebraucht wird, weil das UVP-Verfahren nicht für die Wirtschaft die große Kostenbelastung ist, sondern für die Bürgerinnen und Bürger sehr wohl auch, die in ihrer Freizeit mit ihrem eigenen Geld Gutachter finanzieren müssen und sich das UVP-Verfahren antun müssen. (Abg. Dr. Graf: ... eure eigenen Vereine!) Ich denke mir, die vertreten genauso auch öffentliche Interessen. Umweltschutz wird in konkreten Fällen oft nur von engagierten BürgerInnen vertreten, daher wäre es auch hier Ihre Aufgabe, für finanzielle Unterstützung zu sorgen. (Beifall bei den Grünen.)

Was auch noch fehlt, ist ein Energieeffizienzgebot. Herr Minister, ich verstehe es ir­gendwie nicht: Sie reden von Energieautarkie, aber dann, wenn es um Genehmigun­gen geht, findet man nicht, dass Energieeffizienz irgendwie ein Genehmigungskriterium wäre.

Wir haben Verschlechterungen drinnen, die ganz kurzfristig gekommen sind. Die sehr kurze Begutachtungsfrist wurde ja schon angesprochen; da finde ich es gerade dann, wenn es um ein Gesetz mit Bürgerbeteiligung geht, auch eigenartig, wenn die Zeit für Stellungnahmen zu diesem Gesetz so kurz ist. Trotzdem sind sehr viele gekommen, auch mit sehr viel Kritik. Aber sehr kurzfristig, einen Tag vor dem Ausschuss, sind dann noch weitere Verschlechterungen über einen Abänderungsantrag gekommen, die das Entlastungsprivileg bei Flughäfen und bei Starkstromleitungen ausweiten. Das heißt, man kann hier BürgerInnen gegeneinander abwägen: Werden mehr belastet als entlas­tet? – Das bringt beim Gesundheitsschutz der einzelnen Person eigentlich nichts.

Ein anderer Aspekt, wenn es um Beteiligung geht, ist die Umsetzung der Aarhus-Kon­vention. Das hatten wir auch im Ausschuss. Österreich ist vor 14 Jahren beigetreten


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