Damit aber jetzt nicht passieren kann, dass dann vielleicht wer sagt, es ist schlampig geprüft worden, wurde ausgewählten NGOs, die im Gesetz genannt sind, ein besonderes Recht eingeräumt, dass sie überprüfen können, ob dieses Feststellungsverfahren, das ergeben hat, dass ein Investor keine UVP braucht, ordentlich abgelaufen ist. Dieses Überprüfungsverfahren hat keine verzögernde Wirkung, aber gibt der Bürgergesellschaft Sicherheit, dass es passt.
Wir haben das im Gesetz für etliche Themen aufbereiten können: in der Wasserkraft, in der Windkraft, im Verkehr. Wir haben jetzt auch Neubestimmungen drinnen, die UVP-pflichtige Flughäfen betreffen, Bestimmungen, die die Versprechen, die den Menschen in Mediationsverfahren gemacht wurden, durchsetzbar machen, Bestimmungen, die dafür sorgen, dass es zu bindenden Bescheiden kommt, damit die Menschen das auch kriegen, was ihnen versprochen worden ist. Auch das ist eine gute Geschichte.
Ein Punkt, der mir persönlich sehr am Herzen liegt: Nachdem das Schiefergas weltweit ein Thema geworden ist, in Amerika der Erdgaspreis dadurch auf ein Drittel zurückgegangen ist, ist die Industrie hoch an der Förderung interessiert. In Österreich – das erlaube ich mir zu sagen – wurde von der OMV dieses Thema in der Region dilettantisch aufbereitet. Statt dass man zuerst geschaut hätte, dass man ein ordentliches Verfahren bekommt, dass man mit den Menschen das Thema so aufarbeiten kann, dass sich keiner fürchten muss, hat man ein Theater angefangen, das unglaublich war!
Deswegen bin ich sehr froh darüber, dass wir rasch und rechtzeitig – und da bedanke ich mich bei allen Kollegen, die konstruktiv mitgearbeitet haben – für Schiefergas in der Erkundung, und in der Förderung sowieso, eine eigene Kategorie in der UVP angefügt haben, damit auch dieses Thema geregelt und erledigt ist. (Ruf bei der ÖVP: UVP-pflichtig! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
Genau, es ist UVP-pflichtig! Genau so ist es, und das wollen wir, weil wir in Österreich einen hohen Standard bei den Umweltgesetzen haben (Abg. Mag. Brunner: Das heißt, wir wissen nur, wie es genehmigt wird!) und daher so eine Investition nur möglich wird, wenn sie ordentlich durchgeführt werden kann. Wenn das nicht beweisbar ist, wird es sie nie geben. Ich denke, diejenigen, die mit dem vielen Geld daherkommen, werden auch daran interessiert sein, dass sie es ordentlich machen. Und dann, wenn es ordentlich gemacht wird, werden nicht einmal mehr die grünen Kollegen etwas dagegen haben.
Meine Damen und Herren! Meine Redezeit ist leider erschöpft; nicht das Thema, ihr werdet alle noch etwas dazu sagen. Ich höre fürs Erste auf und freue mich wirklich, dass wir dieses UVP-Gesetz durchgebracht haben. Herr Bundesminister, herzliche Gratulation, großes Dankeschön! (Beifall bei der ÖVP.)
23.31
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.
23.31
Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Gratulationen kann ich mich leider nicht anschließen. Ich wundere mich auch ein bisschen über die bisherigen Argumente, denn eigentlich heißt es Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, und ich habe jetzt nur solche Schlagworte gehört wie: Wirtschaftsstandort, Vereinfachungen für die Wirtschaft. Im Wesentlichen geht es darum, hier Umweltinteressen einzubringen!
Es ist auch ein sehr, sehr wichtiges Gesetz. Wir haben heute sehr viel auch über Beteiligung, über direkte Demokratie gesprochen. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ist das zentrale Gesetz, wo es um Bürgerbeteiligung bei Umweltanliegen geht; aus
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