Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 274

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Stellungnahme von der Wirtschaftskammer zur UVP-Novelle: komplizierter, unüber­schaubarer, unübersichtlicher.

Stellungnahme der Industriellenvereinigung: schränkt die Infrastrukturinvestitionen massiv ein.

Wir von der FPÖ wollen das nicht. Wir schließen uns dieser Kritik inhaltlich voll an.

Eine Kritik möchte ich noch vorbringen, denn es wird ja immer so getan, als ob das Ge­setz nach der Begutachtung im positiven Sinne überarbeitet würde. Dazu gibt es die Stellungnahme des Landes Oberösterreich. Auch diese Stellungnahme ist mehr als ne­gativ und mehr als bedenklich. Das Land Oberösterreich hat nämlich eine zusätzliche Stellungnahme Ende Juni abgegeben und darin kritisch festgestellt, dass das Gesetz nach der Überarbeitung durch das Ministerium nach der Begutachtung noch kompli­zierter, noch unüberschaubarer und noch wirtschaftsschädigender ist.

Deswegen gibt es von der FPÖ keine Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der FPÖ.)

23.26


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.

 


23.26.48

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Das Gesetz zur Verbesse­rung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist eines, das nach einem sehr langen offenen Diskussionsprozess entstanden ist. Vor einem Jahr hat meine Fraktion eine Klubklau­sur abgehalten, wo wir gesagt haben: Was können wir tun, um die Abläufe zu be­schleunigen? Da sind einige gute Ideen seitens der Wirtschaft und anderer Kräfte ge­kommen. Wir haben das durchformuliert. Und es ist dann gelungen, dass das Minis­terium zu einem Runden Tisch eingeladen hat, zu dem, Gott sei Dank, die Bundes­länder ihre besten Leute geschickt haben, auch die Wirtschaft, andere Gruppen auch. Dabei wurden etliche Anregungen formuliert. Ein Jahr lang wurde daran gearbeitet und mit allen Interessengruppen diskutiert, wie diese Verbesserungen auszuschauen ha­ben.

Das ist auch der Grund dafür, warum letztendlich einerseits die Begutachtungsfrist kurz war, weil man mit manchen sehr lange geredet hat, auf der anderen Seite auch kurz bleiben konnte, weil man eben mit allen alles ausgesprochen hat. Daher sind dann auch keine wesentlichen, wirklichen Einwendungen gekommen.

Ein Problem ist allerdings deutlich zutage getreten. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ja ein Instrument der Verwaltungsvereinfachung für den Investor. Wenn eine Inves­tition sehr groß ist, dann will dieser am Schluss einen fertigen Bescheid, mit dem er rechtssicher bauen kann – und das garantiert die Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Teufel schläft allerdings an der Grenz’, sagt man bei uns daheim. Es gibt eine Unter­grenze für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Und komme ich hinein oder komme
ich nicht hinein, das macht einen großen Unterschied in den Kosten. Daher sind die Schwellwerte immer ein wichtiger Punkt und ein Streitpunkt.

Diese Frage ist maßgeblich dafür: Brauche ich eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Deshalb muss ich prüfen lassen, ob ich über die Schwellwerte komme. Und dazu gibt es ein Feststellungsverfahren. Dieses Feststellungsverfahren wird in manchen Bundes­ländern sehr zeitaufwendig durchgeführt, praktisch wie eine UVP. Und wir haben es jetzt geschafft, dass diese Phase weggelassen werden kann, wenn ein Investor sicher ist, dass er eine UVP braucht. Dann gibt es dieses Feststellungsverfahren auf Antrag gar nicht.

 


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