Stellungnahme von der Wirtschaftskammer zur UVP-Novelle: komplizierter, unüberschaubarer, unübersichtlicher.
Stellungnahme der Industriellenvereinigung: schränkt die Infrastrukturinvestitionen massiv ein.
Wir von der FPÖ wollen das nicht. Wir schließen uns dieser Kritik inhaltlich voll an.
Eine Kritik möchte ich noch vorbringen, denn es wird ja immer so getan, als ob das Gesetz nach der Begutachtung im positiven Sinne überarbeitet würde. Dazu gibt es die Stellungnahme des Landes Oberösterreich. Auch diese Stellungnahme ist mehr als negativ und mehr als bedenklich. Das Land Oberösterreich hat nämlich eine zusätzliche Stellungnahme Ende Juni abgegeben und darin kritisch festgestellt, dass das Gesetz nach der Überarbeitung durch das Ministerium nach der Begutachtung noch komplizierter, noch unüberschaubarer und noch wirtschaftsschädigender ist.
Deswegen gibt es von der FPÖ keine Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. (Beifall bei der FPÖ.)
23.26
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Schultes. – Bitte.
23.26
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Das Gesetz zur Verbesserung der Umweltverträglichkeitsprüfung ist eines, das nach einem sehr langen offenen Diskussionsprozess entstanden ist. Vor einem Jahr hat meine Fraktion eine Klubklausur abgehalten, wo wir gesagt haben: Was können wir tun, um die Abläufe zu beschleunigen? Da sind einige gute Ideen seitens der Wirtschaft und anderer Kräfte gekommen. Wir haben das durchformuliert. Und es ist dann gelungen, dass das Ministerium zu einem Runden Tisch eingeladen hat, zu dem, Gott sei Dank, die Bundesländer ihre besten Leute geschickt haben, auch die Wirtschaft, andere Gruppen auch. Dabei wurden etliche Anregungen formuliert. Ein Jahr lang wurde daran gearbeitet und mit allen Interessengruppen diskutiert, wie diese Verbesserungen auszuschauen haben.
Das ist auch der Grund dafür, warum letztendlich einerseits die Begutachtungsfrist kurz war, weil man mit manchen sehr lange geredet hat, auf der anderen Seite auch kurz bleiben konnte, weil man eben mit allen alles ausgesprochen hat. Daher sind dann auch keine wesentlichen, wirklichen Einwendungen gekommen.
Ein Problem ist allerdings deutlich zutage getreten. Die
Umweltverträglichkeitsprüfung ist ja ein Instrument der
Verwaltungsvereinfachung für den Investor. Wenn eine Investition sehr
groß ist, dann will dieser am Schluss einen fertigen Bescheid, mit dem er
rechtssicher bauen kann – und das garantiert die
Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Teufel schläft allerdings an
der Grenz’, sagt man bei uns daheim. Es gibt eine Untergrenze
für die Umweltverträglichkeitsprüfung. Und komme ich hinein oder
komme
ich nicht hinein, das macht einen großen Unterschied in den Kosten. Daher
sind die Schwellwerte immer ein wichtiger Punkt und ein Streitpunkt.
Diese Frage ist maßgeblich dafür: Brauche ich eine Umweltverträglichkeitsprüfung? Deshalb muss ich prüfen lassen, ob ich über die Schwellwerte komme. Und dazu gibt es ein Feststellungsverfahren. Dieses Feststellungsverfahren wird in manchen Bundesländern sehr zeitaufwendig durchgeführt, praktisch wie eine UVP. Und wir haben es jetzt geschafft, dass diese Phase weggelassen werden kann, wenn ein Investor sicher ist, dass er eine UVP braucht. Dann gibt es dieses Feststellungsverfahren auf Antrag gar nicht.
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