Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 281

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Für den Umwelt- und Klimaschutz brauchen wir den Ausbau der erneuerbaren Ener­gien. Wir wollen eben auch die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen, um Steine aus dem Weg zu räumen. Wenn wir Atomstrom konsequent ablehnen, uns von den fossilen Energieträgern wegbewegen, erneuerbare Energieträger ausbauen, dann brauchen wir aber auch effiziente Genehmigungsverfahren. Wir haben schon einiges erreicht. Durch die letzte große UVP-Novelle im Jahr 2009 ist es zu einer merklichen Verkürzung der Verfahrensdauer gekommen. Wir haben damals in Sillian, bei der Re­gierungsklausur in Osttirol, etliche Schritte zur Verfahrensvereinfachung gesetzt.

Ich erinnere an den Schluss des Ermittlungsverfahrens. Der Behördenleiter kann sa­gen, ich habe alle Informationen, ich brauche keine neuen Informationen mehr. Ei-
ne mündliche Verhandlung kann entfallen. Es gibt eine Vereinfachung beim Turbinen­tausch.

Der Effekt, den wir damit erzielt haben: Früher gab es bei den Anlagengenehmigungs­verfahren eine Verfahrensdauer von 15 Monaten, jetzt sind es 11 Monate, also eine Verkürzung um vier Monate. Sie können das dem aktuellen UVP-Bericht entnehmen, der dem Nationalrat übermittelt wurde.

Die Novelle wird diese Bestrebungen fortsetzen. Die Menschen sagen zu Recht, die Bürokratie ist ausufernd, die Verwaltung muss reduziert werden. Wir sparen mit dieser Novelle Bürokratie, wir sparen auch Geld und erhöhen die Effizienz, weil wir Erfah­rungen aus der Praxis berücksichtigen. Wir haben einen Runden Tisch im Lebensmi­nisterium gemacht mit Vertretern der Wirtschaft, der NGOs und anderen Stakeholdern, um deren Erfahrungen einzubeziehen.

Sie dürfen aber nicht außer Acht lassen, dass die Genehmigungsverfahren beim UVP-Gesetz Ländersache sind, die erste Instanz ist Ländersache. Es hängt also sehr wohl von den Ländern ab, wie großzügig sie Experten zur Verfügung stellen und wie effi­zient die Verfahren abgewickelt werden.

Eine Verbesserung für die Umwelt: Schiefergas wird UVP-pflichtig, auch die Probeboh­rungen dazu. Das ist für die Menschen in den betroffenen Regionen wichtig. Sie haben die Debatte im Weinviertel verfolgt. Die Menschen dort habe große Sorge. Das wird al­so UVP-pflichtig.

Natürlich werden die Bestrebungen nach Energieautarkie in Österreich umgesetzt durch verschiedene Gesetze, Ökostromgesetz, Klimaschutzgesetz, jetzt UVP-Gesetz. Die thermische Sanierung ist wichtig. Wir arbeiten konsequent an der Energieunabhängig­keit Österreichs, nämlich an einem energieautarken Österreich, wenn wir jetzt zum Bei­spiel auch klarere Richtlinien für die UVP-Pflicht bei mittleren Flusskraftwerken haben oder es bei kleinen Windanlagen keine UVP-Pflicht gibt.

Weniger Bürokratie: Es gibt die freiwillige UVP statt einer Einzelfallprüfung, das heißt, man erspart sich ein Vorprüfungsverfahren, wenn der Projektwerber sagt, ich mache freiwillig eine UVP.

Wir haben Vereinfachungen bei der Einreichung von Unterlagen. Es müssen bei Pro­jektbeginn nicht sofort alle Unterlagen vorhanden sein. Wir haben aber auch Beschleu­nigungen, indem die Landesbehörden auf Parteienstellung verzichten und das Ver­fahren schneller wird. Und wir verwirklichen auch mehr Bürgerrechte. Die NGOs be­kommen im Feststellungsverfahren die Möglichkeit, die Anträge zu überprüfen. Wenn Sie hier ansprechen, dass Nachbarn oder Bürger keine Rechte haben, so stimmt das nicht, weil in den einschlägigen Gesetzen, zum Beispiel in der Bauordnung, in der Ge­werbeordnung sehr wohl Nachbarrechte berücksichtigt werden.

Abschließend: Das Ziel muss sein, dass wir gemeinsam Projekte vorantreiben, dass wir eine wirtschaftliche Entwicklung in Gang bringen unter gleichzeitiger Wahrung un­serer hohen Umweltstandards.

 


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