Zu TO Punkt 4: Der Abänderungsantrag Beilage 4/1 wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 179
davon Ja-Stimmen: 54
Nein-Stimmen: 125
abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.10 Uhr bis 17.15 Uhr.
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1878 der Beilagen bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter Lesung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen
und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen:175
davon Ja-Stimmen:124
Nein-Stimmen: 51
ebenfalls mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.19 Uhr bis 17.23 Uhr.
Die dem Ausschussbericht 1878 der Beilagen angeschlossene Entschließung wird mehrstimmig angenommen.
Zu TO Punkt 6: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1883 der Beilagen in zweiter Lesung mehrstimmig angenommen
und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 179
davon Ja-Stimmen:126
Nein-Stimmen: 53
angenommen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.36 Uhr bis 17.40 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 6/1 EA wird mehrstimmig angenommen.
TO-Punkt 7: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1725 der Beilagen): Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Königreich Schweden (1881 und Zu 1881 der Beilagen)
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage VII/2 vor.
Die Abgeordneten Csörgits, Dkfm. Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 7/1 EA ein.
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