Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 294

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Zu TO Punkt 4: Der Abänderungsantrag Beilage 4/1 wird bei Anwesenheit der verfas­sungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen: 179

davon Ja-Stimmen: 54

Nein-Stimmen: 125

abgelehnt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.10 Uhr bis 17.15 Uhr.

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1878 der Beilagen bei Anwe­senheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in zweiter Le­sung mehrstimmig – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenom­men

und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen:175

davon Ja-Stimmen:124

Nein-Stimmen: 51

ebenfalls mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.19 Uhr bis 17.23 Uhr.

Die dem Ausschussbericht 1878 der Beilagen angeschlossene Entschließung wird mehrstimmig angenommen.

Zu TO Punkt 6: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 1883 der Bei­lagen in zweiter Lesung mehrstimmig angenommen

und in dritter Lesung in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen: 179

davon Ja-Stimmen:126

Nein-Stimmen: 53

angenommen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 17.36 Uhr bis 17.40 Uhr.

Der Entschließungsantrag Beilage 6/1 EA wird mehrstimmig angenommen.

TO-Punkt 7: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1725 der Beilagen): Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, dem König­reich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Ita­lienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland und dem Kö­nigreich Schweden (1881 und Zu 1881 der Beilagen)

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beila­ge VII/2 vor.

Die Abgeordneten Csörgits, Dkfm. Dr. Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 7/1 EA ein.

 


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