Abstimmung:
Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 1881 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 163
davon Ja-Stimmen:103
Nein-Stimmen: 60
genehmigt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.05 Uhr bis 19.10 Uhr.
Ferner wird in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 162
davon Ja-Stimmen:100
Nein-Stimmen: 62
beschlossen, dass gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.15 Uhr bis 19.19 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 7/1 EA wird mehrstimmig angenommen.
TO-Punkt 8: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1717 der Beilagen): Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Republik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union samt Schlussakte (1848 der Beilagen)
Die Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungsantrag Beilage 8/1 EA ein.
Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage VIII/2 vor.
Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beilage VIII/3 vor.
Abstimmung:
Der Abschluss des Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß dem Ausschussantrag in 1848 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 2 B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 159
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