Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll164. Sitzung / Seite 295

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Abstimmung:

Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 1881 der Bei­lagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen: 163

davon Ja-Stimmen:103

Nein-Stimmen: 60

genehmigt.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.05 Uhr bis 19.10 Uhr.

Ferner wird in namentlicher Abstimmung

abgegebene Stimmen: 162

davon Ja-Stimmen:100

Nein-Stimmen: 62

beschlossen, dass gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litaui­sche, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedi­sche, slowakische, slowenische, spanische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.

Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 19.15 Uhr bis 19.19 Uhr.

Der Entschließungsantrag Beilage 7/1 EA wird mehrstimmig angenommen.

TO-Punkt 8: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1717 der Beilagen): Vertrag zwischen dem Königreich Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, dem Königreich Dänemark, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, dem Großherzogtum Luxemburg, der Republik Ungarn, der Republik Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Re­publik Polen, der Portugiesischen Republik, Rumänien, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik, der Republik Finnland, dem Königreich Schweden, dem Ver­einigten Königreich Großbritannien und Nordirland (Mitgliedstaaten der Europäischen Union) und der Republik Kroatien über den Beitritt der Republik Kroatien zur Euro­päischen Union samt Schlussakte (1848 der Beilagen)

Die Abgeordneten Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen bringen den Entschließungs­antrag Beilage 8/1 EA ein.

Hiezu liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beila­ge VIII/2 vor.

Es liegt ein Verlangen von 20 Abgeordneten auf namentliche Abstimmung Beila­ge VIII/3 vor.

Abstimmung:

Der Abschluss des Staatsvertrages samt Schlussakte wird gemäß dem Ausschussan­trag in 1848 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 2 B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten in namentlicher Abstim­mung

abgegebene Stimmen: 159

 


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