davon Ja-Stimmen: 152
Nein-Stimmen: 7
mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 20.28 Uhr bis 20.33 Uhr.
Ferner wird in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 157
davon Ja-Stimmen: 148
Nein-Stimmen: 9
beschlossen, dass gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, gälische, italienische, kroatische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 20.39 Uhr bis 20.42 Uhr.
Der Entschließungsantrag Beilage 8/1 EA wird in namentlicher Abstimmung
abgegebene Stimmen: 153
davon Ja-Stimmen: 42
Nein-Stimmen:111
abgelehnt.
Sitzungsunterbrechung zur Stimmenauszählung von 20.46 Uhr bis 20.50 Uhr.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 2 bis 4 sowie 6 bis 8 vor (Beilage II/1, III/1, IV/1, VI/1, VII/1 und VIII/1).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 2022/A(E) bis 2035/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 12242/J bis 12289/J eingelangt.
Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen 85/JPR an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.
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