Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 43

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mengefasst und versucht hat, eine einheitliche Stelle zu finden, wo die Kompetenzen gebündelt werden. Es wurde aber verabsäumt, im inhaltlich-materiellen Bereich Ver­bes­serungen zu erwirken, Verschärfungen so zu erwirken, dass man den Öster­reichern, den österreichischen Steuerzahlern, den österreichischen Bürgern, die unter der Kriminalität leiden, nicht mehr länger auf der Nase herumtanzen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber anstatt diese Verschärfungen durchzuführen, hat das Innenressort zwei zusätz­liche Aufenthaltstitel geschaffen. Wir haben im Rahmen des Innenausschusses ein Hearing gehabt, bei dem zum Ausdruck gekommen ist, dass die Gesetzesmaterie einen Komplexitätsgrad erreicht hat, dass für den Normadressaten, vor allem für jemanden, der um Asyl ansucht oder hier Bewertungen durchzuführen hat, überhaupt kein Durchblick mehr da ist.

Wir haben einen Vertagungsantrag gestellt, mit dem Ziel, diese Gesetzesmaterie über den Sommer lesbar und verständlich zu machen. Das wurde leider von den Koalitions­fraktionen negiert. Es ist schade, dass dies verabsäumt wurde. Wir haben aktiv unsere Mithilfe angeboten, um diesen Dschungel zu lichten und danach zu trachten, dass hier eine lesbare Gesetzesmaterie geschaffen wird, dass man die Rechtsmaterien berei­nigt, damit uns nicht länger illegale und kriminelle Asylwerber auf der Nase herum­tanzen können. Das wurde nicht gemacht. Stattdessen hat man versucht, organi­satorisch am Äußeren ein bisschen etwas zu machen, nämlich etwas neuen Lack anzubringen und einen neuen Anstrich aufzutragen. Inhaltlich ist nichts weitergegan­gen. Das Ganze ist im Gegenteil noch liberalisiert worden – aus unserer Sicht eine Themaverfehlung. Wir werden hier nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


10.32.28

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Geschätz­te Damen und Herren! Kollege Vilimsky, wir haben den Entschließungsantrag im Ausschuss beschlossen, wo klargestellt wurde, dass im Herbst über die Rechtsmaterie im Asyl- und Fremdenrecht natürlich diskutiert wird und verschiedene Novellierungen vorgenommen werden.

Diesmal geht es um das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, wo es an und für sich um strukturelle Veränderungen und nicht um Rechtsmaterien geht. Das muss man schon sehr genau auseinanderhalten. Ich bin aber trotzdem froh, dass diese struk­turelle Veränderung vorgenommen wird und dass es zukünftig ein Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl geben wird. Das ist einerseits eine strukturelle Veränderung, die für die Weiterentwicklung unseres sehr guten Asyl- und Fremdenrechtes sehr wichtig ist. Es ist aber sicherlich auch ein wichtiger Schritt im Bereich der Verwaltungs­reform.

Mit der Errichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl werden Kom­peten­zen und Ressourcen gebündelt, Doppelgleisigkeiten und Überschneidungen abgebaut, und es kommt zu sehr wesentlichen Verwaltungsvereinfachungen. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt. Ich habe schon angeführt, dass es an und für sich struk­turelle Veränderungen sind und die Rechtsmaterie nicht betroffen ist. Natürlich gibt es marginale Veränderungen auch bei der Rechtsmaterie. Wenn es Kompetenzver­schie­bungen gibt, ist es natürlich erforderlich, dass auch die Rechtsmaterie in der einen oder anderen Sache davon betroffen ist.

 


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