Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll166. Sitzung / Seite 50

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Gesetzesnovelle sein. Das tut mir wirklich leid, weil die Chance bestanden hätte, mit einem großen Wurf etwas in eine Ordnung zu bringen.

Was die Praxis betrifft, so hat Kollege Vilimsky durchaus recht. Ich würde es ein bisschen anders formulieren: In der Praxis haben wir dann die Häufung von folgendem Phänomen – und das gestehe ich zu, so weit gehe ich auch, ich bin da sehr, sehr fair; wir haben das oftmals in Fällen, in denen wir der Meinung waren, dass eigentlich nicht abzuschieben wäre und keine aufenthaltsbeendigende Maßnahmen zu setzen wären, kritisiert –: Oft werden die Falschen abgeschoben, aber gleichzeitig werden die Falschen, die eigentlich nicht mehr hier sein sollten, im Land belassen. Das sind die Auswüchse einer falschen Fremdenrechtspolitik in diesem Land, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb hat Josef Bucher, hat der BZÖ-Klub schon sehr früh darauf reagiert und in einer Klausur dieses Modell des Ausländer-Checks, das sehr vernünftig ist, formuliert und erarbeitet. In einem Guss kann sehr rasch mittels dieses Punktesystems ent­schieden werden: Wen braucht das Land, wer soll bleiben, wer hat, wenn er sich nicht ordentlich verhält, wenn er kriminell wird oder wie auch immer, das Land zu verlassen?

Das sind ganz klare Richtlinien, die wir geschaffen haben, und die hätten wir halt gerne verwirklicht gesehen. Das ist nicht passiert, und das ist eine Chance, die vertan wurde.

Der vorliegende Entwurf ist keine umfassende Reform, das Gesetzesmonster bleibt bestehen, Frau Ministerin! Sie haben es im Hearing gehört: unleserlich, kompliziert, nicht vollziehbar; das zieht sich durch.

Ich zitiere aus einer Stellungnahme der Bundesarbeitskammer: „Es wird also nicht, wie offenbar angepeilt, der gesamte Bereich des Migrationsrechts einheitlich gestaltet.“

Das schreibt die Bundesarbeitskammer, Herr Kollege Kößl; das nur zur Information.

„Es ist aber kein Grund ersichtlich“, schreibt die Bundesarbeitskammer weiter, „warum nicht tatsächlich zumindest alle Agenden, deren Vollziehung dem Innenministerium obliegen, zusammengefasst werden.“

Das hätte das Innenministerium machen können: alle Agenden zusammenfassen. Sie haben gesagt, das ist so. – Es ist mitnichten so! Wenn Sie es sich anschauen, sehen Sie, dass es leider nicht so ist. (Zwischenruf des Abg. Kößl.) Wir hätten das gerne, dann hätten wir dem BFA wahrscheinlich auch zugestimmt, aber es ist nicht so. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Es ist nach wie vor Chaos, es ist nach wie vor ein Problem (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kößl), und die Auswirkungen sind überforderte Experten, Beamte, die das Gesetz nicht vollziehen können, die das im Hearing gesagt haben, die das in der Begutachtung sagen, und das führt in Wirklichkeit zumindest zu einem Vollzugsdefizit, wenn nicht sogar zu Schlimmerem, nämlich zu längeren Verfahren, die dann auch nicht beendet werden können.

Wir haben jetzt bereits 20 verschiedene Aufenthaltstitel, und da habe ich die Asyltitel noch gar nicht dazugezählt. Die sind noch nicht dabei, da wären es noch viel mehr. Jetzt kommen noch zwei dazu, Titel 21 und 22 – das ist doch absurd! Wer soll denn das noch vollziehen? Warum gelingt es denn nicht – ich bin schon wieder beim Ausländer-Check-Modell des BZÖ –, ein Modell zu schaffen, das Punkte für verschiedene Aufenthaltsmöglichkeiten vorsieht, aber nicht 22 verschiedene Titel. Das ist nicht vollziehbar, das funktioniert nicht. Das haben uns – und auch Ihnen – die Experten im Hearing gesagt. Wir haben das gehört: Längere Verfahren wird es geben.

Ein letzter Punkt noch zu den Kosten: Auch da kritisiert der Rechnungshof ganz mas­siv, dass es zu Mehrkosten kommen wird und dass die Kostenneutralität, die in den


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